ALLRIS - Auszug

18.02.2020 - 5.2 SPD: Antrag zu "Änderung der Satzung der Hanses...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer in § 5 wie folgt zu ergänzen:
 

§ 5 Abs. 2

 

Auf Antrag des/der Steuerpflichtigen ist die Steuer für den ersten Hund auf die Hälfte zu ermäßigen, wenn ein geringes Einkommen (Leistungsbezieher nach SGB II, SGB IX und SGB XII) nachgewiesen wird.

 

Abs. 2 wird zu Abs. 3..

 

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Aufgrund der Erklärungen von Herrn Uhlig (siehe TOP 5.1) wird der Antrag von Antragsteller zurückgezogen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

x

 

Der Ausschuss spricht keine Empfehlung für die Bürgerschaft aus,

da der Antrag zurückgezogen wurde.
 

 

 

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