ALLRIS - Auszug

27.08.2020 - 7.4.1 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ÄA zu VO/2020/09014: An...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Für diesen Antrag beantragt BM Dr. Flasbarth punktweise Abstimmung..

 

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Beschluss in geänderter Fassung: (gestrichen bzw. fett)

 

1. Erbbauberechtigten wird die Möglichkeit des Ankaufes des jeweiligen Grundstückes nach VO/2015/03216 nicht mehr gewährt. sollte das entsprechende Grundstück mit Geschosswohnungsbau bebaut und noch keine Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz erfolgt sein

 

2. Eigentümern mit Geschosswohnungsbau auf Erbbaugrundstücken wird in Zukunft der Verkauf von Teilen der Grundstücke nicht mehr gestattet.

 

 

 

Abstimmungsergebnis Punkt 1:

Mehrheitliche Ablehnung:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 30

Enthaltungen: 1

 

                                                                                              Abstimmungsergebnis Punkt 2:

          Mehrheitliche Ablehnung:

                                                                                                                        Ja-Stimmen: 15

                                                                                                                    Nein-Stimmen: 30.

 

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