ALLRIS - Auszug

28.05.2020 - 9.3.3 Die Unaqbhängigen:Änderungsantrag zur VO/2020/...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der vorgelegte HEP wird zurückgewiesen.

 

Es erfolgt eine Überarbeitung, die realitätsnahe Entwicklungsalternativen in den Vordergrund stellt, die im vorgelegten HEP nicht betrachtet wurden.

 

1. Konkret sollen folgende Szenarien hinsichtlich ihrer Konsequenzen betrachtet werden:

- Der Bund würde keine Höherstufung der Trave nach Wasserstraßenausbaugesetz vornehmen

- Die Umschlagmenge bliebe bis 2030 auf dem heutigen Niveau

- Nach dem Naturschutzgesetz geschützte Flächen würden nicht in die Hafenplanung einbezogen werden

- Die sich zum Nachteil Lübecks veränderte Wettbewerbssituation der süd-westlichen Häfen würde einbezogen werden

- Die Hafenstandorte würden auf nur noch wirtschaftliche Anlagen reduziert werden

- Die Investitionssumme von 750 Mio. € würde auf 50% = 375 Mio. € reduziert

- Die notwendigen Anpassungen der Hafeninfrastruktur bis 2030 würden die Konsequenzen der FFBQ ab 2030 einbeziehen

 

2.     Bis über die Entwicklungsalternative entschieden ist und bis verlässliche Daten vorliegen, werden ausschließlich Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt.

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

43

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

 

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