ALLRIS - Auszug

04.06.2019 - 3.4 Anfrage des Ausschussmitglieds Birte Duggen und...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Lindenau weist darauf hin, dass handelnder Akteur bei der Besetzung von Aufsichtsräten die Bürgerschaft sei, welcher er nicht vorschreiben könne, wie die Plätze zu besetzen seien. Frau Duggen führt hierzu erklärend aus, dass Ziel der Anfrage sei, zu erfahren, in welchen Aufsichtsräten Arbeitnehmer:innenvertreter vorhanden seien. Herr Bürgermeister Lindenau teilt hierzu mit, dass dies in allen Aufsichtsräten der Fall sei, in denen es gesetzlich vorgeschrieben sei, es sei denn die Fraktionen haben den Arbeitnehmervertreter:innen Sitze überlassen. Die Erstellung einer entsprechenden Übersicht sichert Herr Bürgermeister Lindenau zu.

Auf weitere Nachfrage von Herr Fürter führt Herr Bürgermeister Lindenau aus, dass es den Fraktionen offen stehe, Sitze in den Aufsichtsräten unbesetzt zu lassen und damit dem Personalrat die Möglichkeit zu geben, den Aufsichtsrat zu besetzen. Regelungen hierzu seien dem PCGK zu entnehmen.

Herr Dr. Flasbarth weist darauf hin, dass es auch Aufsichtsräte gebe, die nicht von der Bürgerschaft besetzt werden.

Eine Nachfrage von Herrn Prieur betreffend Frage 1 der gestellten Anfrage beantwortet Frau Duggen dahingehend, dass mit dieser Frage nicht eine paritätische Besetzung der Aufsichtsräte gemeint sei, diese aber durchaus wünschenswert sei.

 

Durch Herrn Fürter erfolgt eine Ergänzung des Fragenkatalogs um folgende Frage:

Kann durch einen Bürgerschaftsbeschluss entschieden werden, dass eine Arbeitnehmervertretung stattzufinden hat, obwohl diese gesetzlich nicht vorgesehen ist?

 

Es sprechen im weiteren Verlauf Herr Petereit, Herr Dr. Flasbarth und Herr Reinhardt.

 

Herr Bürgermeister Lindenau merkt an, dass die Definition von Arbeitnehmern offen sei. Weit gefasst können darunter auch Gewerkschaftsvertreter, welche nicht direkt aus dem Personalrat entsandt werden, verstanden werden. Bei enger Auslegung seien hierunter lediglich Mitglieder des Personalrates zu verstehen.

 

 

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Der Hauptausschuss

nimmt Kenntnis.

 

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