ALLRIS - Auszug

08.05.2018 - 8.1 Grundrecht auf Internetzugang Überweisungsauftr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Antrag:

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.10 mit VO Nr. 5763 den nachstehend aufgeführten Antrag der GAL-Fraktion mit Mehrheit abschließend an den Ausschuss für Soziales überwiesen:

 Flüchtlingen, die in einer von der Diakonie angemieteten Wohnung leben, wird es nicht länger untersagt, einen Internetvertrag auf eigene Kosten abzuschließen.

Die Hausordnung der Diakonie wird entsprechend geändert.

 

Frau Mentz begründet ihren Antrag.

Herr Kewitz und Frau Schwartz führen die Gründe auf, die zu der Regelung in der Hausordnung der Diakonie geführt haben:

-          Ungleichbehandlung (dieser Punkt entfällt mit der beschlossenen WLAN-Einführung in Gemeinschaftsunterkünften ohne abgeschlossene Wohnungen)

-          Umzüge nicht planbar; die preisgünstigen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren; es besteht das Risiko, dass die Betroffenen diese Verträge weiter bedienen müssen, ohne sie nutzen zu können

-          Bereich der ordnungsrechtlichen Unterbringung

Die beiden letztgenannten Gründe haben weiterhin Bestand.

Der Antrag wird kontrovers diskutiert.

Es sprechen Frau Zunft (unterstützt den Antrag, verweist auf das Selbstbestimmungsrecht), Frau Akyurt (stimmt dem Antrag ebenfalls zu, mündige Bürger, Vertragsautonomie, Verschuldung eigenes Problem), Frau Menorca (spricht von einer Schuldenfalle), Frau Mentz (es gibt monatlich kündbare Verträge, Hinweis in die Hausordnung aufnehmen und Risiko aufzeigen), Frau Schwartz (Vertragslaufzeit und Anbieter können aufgrund des Selbstbestimmungsrechts nicht vorgegeben werden) und Herr Petereit (der HL dürfen keine Kosten entstehen).

Herr Weidmann (Gemeindediakonie, im Publikum) verweist – nachdem ihm der Vorsitzende Rederecht erteilt hat – auf die o.a. Ausführungen von Frau Schwartz und Herrn Kewitz.

Herr Petereit erklärt, der Antrag sei falsch formuliert und nicht zielführend. Die Diakonie als Auftragnehmer könne nicht gezwungen werden, ihre Hausordnung zu ändern. Vielmehr müsse die Verwaltung als Auftraggeber in die Pflicht genommen werden.

Herr Petereit, Frau Akyurt und Frau Mentz schlagen daher folgenden

Änderungsantrag vor:

Flüchtlingen, die in einer abgeschlossenen Wohnung einer Gemeinschaftsunterkunft leben, wird es nicht länger untersagt, einen Internetvertrag auf eigene Kosten abzuschließen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.

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Der Ausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag in der geänderten Fassung zuzustimmen.

 

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