ALLRIS - Auszug

13.09.2018 - 5.1 Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ramcke fragt nach der Bedeutung für die EBL und weiteren geplanten Maßnahmen

zu dieser Angelegenheit. Herr Dr. Verwey verweist auf die gesetzliche Vorgabe und gibt bekannt, dass Herr Wilcken Mitglied des Arbeitskreises gewesen sei. Die EBL habe das Thema im Auge und plane bei neuen Projekten immer behindertengerecht, z. B. Rampen, Fahrstühle etc. Auch seien Maßnahmen zur Sensibilisierung der eigenen Mitarbeiter/innen geplant.

 

Herr Wilcken berichtet über die in diesem Zusammenhang stattgefundene Begutachtung

des Standortes in der Malmöstraße.  Es sei festgestellt worden, dass die EBL allgemein zu diesem Thema gut ausgerüstet seien, so dass keine gesonderten Maßnahmen notwendig wurden. 

 

Die Frage des Vorsitzenden nach offensichtlichen Hindernissen beantwortet Herr Dr. Verwey und betont, dass gerade im Zentralklärwerk noch einiges dafür getan werden könne.

 

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Beschluss:

  1. Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung

-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen.

  1. Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.

Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen.

Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt.

  1. Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
  2. Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
  3. Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.

 

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Abstimmungsergebnis:

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig der Bürgerschaft entsprechend der Vorlage zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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