ALLRIS - Auszug

20.03.2018 - 3.2.1 Anfrage AM Zahn: Bauliche Maßnahmen aufgrund ei...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die im Vorwege von Herrn Zahn eingereichten Fragen beantwortet Herr Hinsen wie folgt:

 

  1. Welche Kosten sind HL 2017 aufgrund dieser erforderlichen Maßnahmen entstanden und konnten diese z.B. beim Land oder Bund geltend gemacht werden?
     

Antwort:

 

Der HL sind in 2017 keine Kosten für die Errichtung von Fahrzeugsperren an Veranstaltungsflächen entstanden. Die Veranstalter haben im vergangenen Jahr die Maßnahmen zur Sicherung ihrer Veranstaltungsflächen gegen das unkontrollierte Einfahren von Fahrzeugen auf eigene Kosten realisiert.

 

  1. Wurde aufgrund der Erfahrungen ein Sicherheitskonzept erstellt?
     

Antwort:

 

Art und Umfang der temporären Fahrzeugsperren wurden im vergangenen Jahr jeweils einzelfallbezogen im Rahmen der Erlaubnisverfahren bestimmt. Hierbei wurde insbesondere den Empfehlungen der Polizei gefolgt. Für dieses Jahr ist eine ähnliche Vorgehensweise vorgesehen, wobei nun bei bestimmten Veranstaltungsflächen bereits auf die Erfahrungen aus dem Vorjahr zurückgegriffen werden kann.

Ein neues Sicherheitskonzept sei in Planung und es fänden dazu bereits Beratungen statt.

Die Ausschussmitglieder würden zu gegebener Zeit informiert werden.

 

  1. Gibt es Planungen um dauerhaft bauliche Maßnahmen zu errichten (z.B. ver-senkbare Poller, ins Stadtbild passende feste Poller, Betonbarrieren o.ä.)?

    Antwort:

 

Dauerhaft bauliche Maßnahmen werden geprüft. Konkrete Aussagen können aber noch nicht gemacht werden.

 

Antwort vom FB 5 Abteilung Verkehrsplanung:

 

Vor einer Entscheidung über die Lage von Pollern o.ä. wird das Ergebnis des Rahmenplans/ Mobilitätskonzept Altstadt abgewartet, das zurzeit erarbeitet wird und aus dem sich evtl. Änderungen der Verkehrsführung in der Altstadt ergeben werden.

 

  1. Wie hoch sind die Kosten für diese Maßnahmen und gibt es einen                               Finanzierungsplan an dem sich auch Land und Bund beteiligen?

 

Antwort Herr Berndt:

 

Die Kostenfrage werde bundesweit diskutiert und bislang gäbe es keine klare Regelung.

Das Verwaltungsgericht in Berlin habe entschieden, dass ein Rückgriff auf die Veranstalter nicht zulässig sei. Das Urteil sei jedoch noch nicht rechtskräftig.

 

Herr Zahn fügt hinzu, dass möglichst frühzeitig bauliche Maßnahmen mit dem Fachbereich 5 abgesprochen und umgesetzt werden sollten.

 

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Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

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