ALLRIS - Auszug

05.07.2018 - 7.1 Überweisungsantrag aus der Bürgerschaft zur VO/...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Jürgensen erklärt, dass es konkrete gesetzliche Regelungen über die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses im Jugendförderungsgesetz und der Satzung des Jugendamtes gäbe. Danach ist die genaue Anzahl der beratenden Mitglieder festgelegt. Es gibt laut Satzung des Jugendamtes bis zu 3 weitere beratende Mitglieder, die von der Bürgerschaft gewählt werden. Dies sind zurzeit die Vertreter der Stadtelternvertretung, der Fachgruppe HzE und der Jugend. Sollten neue beratende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss aufgenommen werden, müssten ein Teil dieser Mitglieder ihre Mandate niederlegen.

Herr Puhle schlägt vor, dass die Interessenvertretung künftig eine Einladung zu den Sitzungen erhält und als Gast teilnehmen kann. Bei Bedarf können diese Vertreter dann auch im Ausschuss angehört werden.

Weiterhin möchte Herr Puhle einen Appell an das Land richten, zur Änderung der rechtlichen Grundlagen und zur Ergänzung weiterer beratender Mitglieder im Jugendhilfeausschuss.

Frau Weiher gibt zu bedenken, dass dies auch ein Ausschuss ist, der sich mit Jugendlichen und nicht nur mit Kitas befassen solle.

Herr Puhle unterstützt dies und erklärt, dass alle Bereiche sehr wichtig sind.

Er lässt über den Vorschlag, die Interessenvertretung der Kindertagespflege künftig in den Jugendhilfeausschuss einzuladen, abstimmen.

 Der Ausschuss nimmt den Vorschlag einstimmig an.

 Ja-Stimmen: 15

 Nein-Stimmen: 0

 Enthaltungen: 0

Weiterhin lässt er über den Vorschlag abstimmen eine Empfehlung an das Land auszusprechen, das Gesetz zu ändern, so dass entsprechend mehr beratende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss entsandt werden können.

 Der Ausschuss nimmt den Vorschlag mehrheitlich an.

 Ja-Stimmen: 12

 Nein-Stimmen: 0

 Enthaltungen: 3

Beide Überweisungsaufträge sind somit erledigt.

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Anlagen zur Vorlage

 

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