ALLRIS - Auszug

17.01.2017 - 4.2.1 Naturwald in Schleswig-Holstein

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Wortprotokoll

Herr Sturm führt aus, dass die Bundesrepublik seit 1992 in unterschiedlicher Intensität an der Erstellung einer generellen Biodiversitätsstrategie arbeite. Nach Rio 1992 seien immer wieder Anläufe unternommen worden, um diese in Rio erarbeitete weltweite Strategie auf Bundesebene umzusetzen.

 

Dies sei für den Wald vor zwei Jahren durch die Bundesregierung ansatzweise mit der sogenannten NW5 Strategie vollzogen worden. Dies bedeute unter anderem, dass die Länder 5 % der jeweiligen Waldfläche aus der Bewirtschaftung zu nehmen haben. Gleichzeitig bestehe Konsens darin, dass der Privatwald davon ausgenommen werde. Im Ergebnis bedeute dies, bei einem Privatwaldanteil von 50 %, dass der öffentliche Wald 10 % Stilllegungsfläche im Wald vorhalten müsse.

 

Das Land Schleswig Holstein sei als eines der ersten Bundesländer in der Umsetzung und habe im Herbst 2016 sein Konzept vorgestellt. Bundesweit sei die konzeptionelle Arbeit durch zwei Studien unterstützt worden. Die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt (NWFV) aus Göttingen habe eine Zusammenstellung der vorhandenen unbewirtschafteten Waldflächen erarbeitet und die Uni Lüneburg eine Zusammenstellung von potenziell geeigneten Waldflächen für diese Schutzkulisse. Im Rahmen der Umsetzung dieser Vorgaben sei  von der NWFV ein Konzept zur Erfassung und Erforschung ausgewählter Waldflächen in Schleswig Holstein erarbeitet worden. Der Anspruch, hierfür repräsentativ Waldflächen vorzuhalten, könne alleine durch die Landesforsten nicht sichergestellt werden. Insbesondere Kiefernwaldflächen fehlten, so dass hierfür die zwei Referenzflächen Siemser Tannen und Kannenbruch mit höheren Kieferanteilen in das landesweite Forschungskonzept integriert worden seien.

 

Die Hansestadt Lübeck habe bereits 1992 ausgewiesene Referenzflächen (unbewirtschaftete, waldbauliche und naturschützerische Lernflächen auf 11% der Waldfläche des Stadtwaldes) bereitgestellt und das in Rio angestrebte Ziel, zum Schutz der Biodiversität zeitnah umgesetzt. Hierauf könne jetzt von Seiten des NWFV zurückgegriffen werden. Finanzielle Auswirkungen habe dies nicht, da die Hansestadt die entsprechenden jetzt verbindlichen Vorgaben schon vorher durch ihr waldbauliches Konzept umgesetzt habe.

 

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Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

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