ALLRIS - Auszug

18.05.2017 - 5.2 Fraktion grün+alternativ+links (GAL): Prüfauftr...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Vor Sitzugsbeginn wurde die gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 5.2, 5.8 und 5.11 beschlossen.

 

Es sprechen BM Howe und BM U. Krause.

 

BM U. Krause erläutert, dass es in Absprache mit der SPD-Fraktion eine Ergänzung zum Antrag zu TOP 5.11.2 geben muss und zwar zum Punkt 3. und hier eine Erklärung zu dem Wort höchstpersönlich:

 

Höchstpersönlich (schließt ein: Lebenspartner, Ehepartner und im Haushalt lebende Kinder im Erbfall).

 

BM Böhm beantragt, unter Punkt 3. die Abstufungen zu streichen sowie den letzten Satz und

wie folgt zu ersetzen:

 

Der Erbpachtzins wird grundsätzlich auf 2,5 % festgesetzt.

 

Es spricht BM Rathcke und beantragt punktweise Abstimmung zu TOP 5.11.2.

 

Es spricht BM Niewöhner und beantragt punktweise Abstimmung des BfL-Antrages unter TOP 5.11.

 

Es sprechen BM Jansen, BM Aberle.

 

BM Mählenhoff nimmt ab 17.05 an der Sitzung teil.

 

Die Vorsitzende lässt nunmehr nacheinander über die Anträge zu den Tagesordnungspunkten unter  5.2, 5.8, 5.8.1 und 5.11 und 5.11.1 abstimmen (siehe unter dem jeweiligen TOP)

 

Die Vorsitzende ruft nunmehr TOP 5.11.2 auf.

 

Die Vorsitzende wiederholt die Erläuterung von BM U. Krause.

 

BM U. Krause erklärt hierzu, dass Enkelkinder nicht mit aufzunehmen sind.

 

Die Vorsitzende lässt darüber abstimmen, ob in die Erklärung der  Zusatz und Enkelkinder aufgenommen werden soll.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Ablehnung des Zusatzes

„und Enkelkinder“bei

Ja-Stimmen:7

Nein-Stimmen:40

 

Die Vorsitzende lässt nunmehr über den Änderungsantrag von BM Böhm abstimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Ablehnung des Änderungsantrag von BM Böhm bei

Ja-Stimmen:2

Nein-Stimmen:45

 

 

Die Vorsitzende lässt nunmehr über den Antrag zu TOP 5.11.2 in der ergänzten Fassung  abstimmen (Abstimmungsergebnis siehe unter TOP 5.11.2)

 

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Beschluss zu TOP 5.2:

Der Bürgermeister wird beauftragt, eine vertiefte Prüfung zum Erbbaurecht durch den Bereich Recht durchführen zu lassen. Es wird insbesondere um Antwort auf die folgenden Fragen gebeten:

 

Ein niedriger Erbbauzins, beispielsweise aus sozialen Gründen (z.B. 1-2% pro Jahr bezogen auf den Bodenrichtwert des Grundstücks, eventuell anpassbar wie im Bürgerschaftsbeschluss vom 28.4.2016 vorgesehen) schafft die Möglichkeit, dass die ErbpächterIn bei einem Verkauf des Erbbaurechts einen spekulativen Gewinn ziehen kann.

  • Kann, um einen spekulativen Gewinn auszuschließen, ein Erbbaurechtsvertrag derart formuliert werden, dass die ErbpächterIn das Erbbaurecht nicht verkaufen kann, wenn im Gegenzug das Erbbaurecht jederzeit bei Entschädigung für das Haus an die Hansestadt Lübeck zurückgegeben werden kann? Wie muss das vertraglich aussehen?
  • Kann die Vererblichkeit derart eingeschränkt werden, dass das Erbbaurecht an Kinder, Enkel und Urenkel vererbt werden kann, dass andere natürliche und juristische Personen im Regelfall aber ausgeschlossen werden?

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Ablehnung bei

Ja-Stimmen:5

Nein-Stimmen:42

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Anlagen zur Vorlage

 

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