ALLRIS - Auszug

19.04.2016 - 4.3.2 Anfrage Herr Röttger - Schwelbrand Holzspänehaufen

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Wortprotokoll

Anfrage siehe Sitzung des Ausschusses vom 16.02.2016 TOP 9.1.

 

Herr Bäth teilt mit, dass von Spaziergängern der Einsatzleitstelle gemeldet worden sei, dass Rauch aus einem Holzspänehaufen (ca. 30 m3) an einem Wanderweg, innerhalb einer Grünanlage in der Nähe der Mühlenbrücke, austrete. Die anschließende Kontrolle durch die Beamten der Berufsfeuerwehr habe ergeben, dass sich der Haufen im Innern stark aufgeheizt hatte und die Rauchentwicklung zunahm. Der Einsatzleiter habe sich daraufhin entschlossen, den Haufen auseinanderzuziehen und abzulöschen. Er rechnete damit, dass der Haufen in der Nacht mit offener Flamme durchbrennen würde. Der Bereich Stadtgrün und Verkehr habe inzwischen die Feuerwehr auf einen Forschungsbericht der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hingewiesen, wonach sich Holzspänehaufen bis zu einer Lagerhöhe von 4 m nicht selbst entzünden könnten. Schäden, die durch Maßnahmen zur Gefahrenabwehr entstehen, würden von der Feuerwehr nicht ersetzt. Ohnehin müsste die Stadt (Bereich Stadtgrün und Verkehr) Ansprüche gegen sich selbst (Bereich Feuerwehr) geltend machen, was wenig Sinn ergebe.

 

Herr Röttger bedankt sich für die Antwort und das Einräumen einer möglichen Fehlentscheidung.

 

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Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

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