ALLRIS - Auszug

17.11.2015 - 8.1 Anfrage des Mitglieds Dr. Marek Lengen: Landsch...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Welche Möglichkeiten gibt es, ein Stück (2625 ; Streifen von ca. 40 m x 70 m) aus dem Landschaftsschutzgebiet zu entlassen?

 

Konkret geht es um den Wunsch einer Erweiterung einer Gewerbefläche (Einzelhandel) am Standort REWE in Kücknitz.

 

Frau Hartmann verliest die Antwort.[1]

 

Herr Dr. Lengen fragt nach, ob grundsätzlich ein Landschaftsschutzgebiet zurückgenommen werden könne. Laut Herrn Breitrück könne natürlich ein Landschaftsschutzgebiet verändert werden, wenn bei einer Abwägung die Belange des Naturschutzes hinter dem Vorhaben zurückstehen würden. Im vorliegenden Fall wäre eine Teilentlassung nicht vertretbar. Des Weiteren handle es sich beim Naturschutz nicht um eine Selbstverwaltungsaufgabe, sondern um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Diese sei beim Bürgermeister angesiedelt.

 

Es sprechen die Damen Rüther, Wind-Olßon und Metzner.

 

Herr Clement fragt nach, ob sich der Bürgermeister über die Fachentscheidung hinwegsetzen könne. Herr Breitrück antwortet, dass der Bürgermeister Dienstherr sowie Behörde, und somit an Recht und Gesetz gebunden sei.

 

Herr Schubert beantragt das Anhörungsrecht für Frau Dowideit als sachkundige Bürgerin, welches der Ausschuss bei 6-Jastimmen, 4-Neinstimmen und 3-Stimmenthaltungen mehrheitlich beschließt.

 

Laut Frau Dowideit könne die Oberste Dienstbehörde eingeschaltet werden, sobald sich der Bürgermeister kontrovers verhalte. Auch hätten die Vereine und Verbände Klagerecht.

 


[1] Anlage 2

 

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Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

 

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