ALLRIS - Auszug

04.02.2014 - 11.2 Übernahme der Unterkunftskosten durch das Jobce...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Dieser Antrag wurde in der Sitzung am               03.12.2013 einvernehmlich bis zur heutigen Sitzung vertagt.

 

Auf die Ausführungen unter TOP 3 wird verwiesen.

Der Antrag wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgenommen.

Die Ausführungen der Verwaltung zu den einzelnen Fragestellungen sind dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

 

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Beschluss:

Der Bürgermeister wird gebeten, dem Sozialausschuss in der Februarsitzung 2014 einen Bericht über die die Übernahme der Unterkunfts-, Heiz- und Warmwasserkosten für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) sowie des SGB XII (Sozialhilfe) vorzulegen.

 

Darüber hinaus soll ebenso über Folgendes berichtet werden:

 

  1. Wie ist die derzeitige Lage auf dem Wohnungsmarkt? Ist es realistisch für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger, mit den derzeitigen Mietobergrenzen angemessenen Wohnraum in Lübeck zu finden?

 

  1. Wie ist das derzeitige Angebot an Sozialwohnungen in Lübeck? Wie viele Sozialwohnungen gibt es insgesamt in Lübeck? Wie groß sind diese,  bzw. wie ist  Anzahl der Zimmer? Wie viele von den Sozialwohnungen sind  belegt? Wie viele stehen noch zum Bezug frei? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um weiterhin eine ausreichende Anzahl an Sozialwohnungen den Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern vorzuhalten?

 

  1. Wie hoch ist das Angebot an freifinanzierten Wohnungen,  deren Unterkunftskosten im Rahmen der Hilfegewährung übernommen werden und wie und in welchen Zeitabständen wird das Angebot ermittelt?

 

  1. Wie ist die Entwicklung der Energiepreise für Gas, Heizöl- und Fernwärme vom 1. Januar 2009 bis zum 30. Oktober 2013?

 

  1. Wie ist das Vorgehen der jeweiligen Sozialleistungsträger (Jobcenter Lübeck und Sozialverwaltung) beim Übersteigen angemessener Unterkunfts-, Heiz- und Warmwasserkosten? Welche Beratungsangebote gibt es für die betroffenen Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger? Wie häufig werden diese Angebote wahrgenommen?

 

  1. Welche Ausnahmen von den Miet- und Heizkostenobergrenzen werden gemacht?

 

  1. Wie hoch ist die Anzahl der Kürzungen in den Jahren 2011, 2012 und bis zum 30. Juni 2013 durch die jeweiligen Leistungsträger bei der Übernahme der Unterkunfts-, Heiz- und der Warmwasserkosten?

 

  1. Wie häufig sind seitens der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger Rechtsbehelfe bzw. Rechtsmittel (Widerspruch, Klage) gegen die Kürzungen eingelegt worden? Wie häufig hatten diese Erfolg?

 

  1. Wie hoch ist die Anzahl der Alleinstehenden  und der Bedarfsgemeinschaften, die einen Teil ihrer Unterkunfts- und Heizkosten selbst bezahlen und wie hoch sind diese durchschnittlichen Zahlungen?

 

  1. Welche Beratung- und  Hilfsangebote gibt es für Personen, die auf dem freien Wohnungsmarkt aufgrund persönlicher Voraussetzungen oder mit besonderen sozialen Schwierigkeiten schwer vermittelbar sind?

 

  1. Werden Unterkunftsleistungen in Form von Darlehen gewährt? Falls ja, für welche Leistungen und wie sind deren Abzahlungsmodalitäten?

 

 

 

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Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

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Anlagen

 

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