ALLRIS - Auszug

16.06.2014 - 5.5 Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Senator Schindler erläutert die Vorlage und geht auf die Notwendigkeit des Abrisses im Hinblick auf den einsturzgefährdeten Dachstuhl ein. Die Verkehrssicherheit ist ohne einen Abriss nicht mehr zu gewährleisten. Auf Grund einer Fledermauspopulation ist der Abriss nur in dem in der Vorlage genannten Zeitraum möglich. Auf Grund der fehlenden Kapazitäten im GMHL soll die Ausschreibung und Steuerung bei der KWL GmbH beauftragt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 12 TEUR und sind in der Vorlage nicht enthalten.

 

Zur Vorlage sprechen Herr Reinhardt, Herr Strätz, Herr Schindler, Herr Fürter, Herr Krause und Herr Simon. Seitens der Ausschussmitglieder wird ein fehlender Deckungsvorschlag in der Vorlage bemängelt. Zu einem angedachten Verkauf der Fläche erläutert Herr Strätz, dass dieser bedingt durch bestehende Auflagen nicht erfolgt ist. Der Käufer hätte den Charakter eines „Kasernengelände“ erhalten müssen und hätte keine Balkone anbauen dürfen. Derzeit wird die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes geprüft, durch den Verkauf soll der Abriss dann refinanziert werden. Herr Schindler unterrichtet, dass Seitens des Deutschen Jugendherbergswerkes nach wie vor Interesse für die Schaffung einer Jugendherberge besteht. Die HL steht hierzu nach wie vor im Kontakt. Derzeit ist das Gesamtkonzept jedoch noch unklar.

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Beschlussvorschlag:

Im Haushaltsjahr 2014 werden beim Produktsachkonto 111020.5431008 Grundstücksmanagement – sonstige Geschäftsaufwendungen – 600.000 EUR zur Deckung der Abrisskosten für die Häuser I-III des ehemaligen Priwall Krankenhauses, Mecklenburger Landstraße 49-59 (ohne 53), überplanmäßig gemäß §95d GO S-H bewilligt.

 

Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto  611001.4111000 Steuern, Zuweisungen, Umlagen - Schlüsselzuweisungen vom Land in Höhe von 600.000 EUR.

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Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,

gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 

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