ALLRIS - Auszug

06.03.2014 - 4.4.1 Antwort von Frau Oldenburg auf die Anfrage von ...

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Wortprotokoll

Frau Oldenburg berichtet, dass die Anzahl der Bewerbungen für eine Stelle im Bundesfreiwilligendienst zurückgehe.

JahrespraktikantInnen gibt es laut Ausbildungsordnung in Schleswig-Holstein nicht mehr.

Anderen Anfragen für Praktika liegen dem Bereich städtische Kindertageseinrichtungen eher

selten vor. Ihnen wird im Rahmen der Möglichkeiten entsprochen.

Für die Beschäftigung von FSJlerInnen müssen entsprechende Planstellen im Stellenplan

vorhanden sein. Diese stehen derzeit nicht zur Verfügung.

Der Hansestadt Lübeck entsteht monatlich eine Mehrbelastung von durchschnittlich 500 Euro pro FSJlerIn.

Der Bereich prüft jetzt, inwieweit Kooperationen mit freien Trägern eingegangen werden können.

Für Beschäftigte nach dem BFDG müssen ebenfalls Planstellen eingerichtet werden.

Es ist zu berücksichtigen, dass lt. KiTaG/KitaVO das Fachkräfteprinzip vorgeschrieben ist und PraktikantInnen oder FSJlerInnen nicht als „Ersatz“ einer pädagogischen Fachkraft gelten können. D.h. Kleingruppenarbeit darf nicht Personen ohne entsprechende Ausbildung übertragen werden.

Die Unterstützung der genannten zusätzlichen Kräfte kann bei den täglichen Verrichtungen

(Hilfe beim Anziehen, Unterstützung in der Gruppenarbeit im Beisein der Fachkraft) hilfreich

sein.

 

Herr Regenberg bestätigt den Rückgang der Bewerberzahl bezüglich des BFD.

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Der Jugendhilfeausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

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