ALLRIS - Auszug

25.02.2014 - 5.2 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansest...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende spricht die Rechtsprechung des EUGH an und fragt, ob die Problematik der Brutto- bzw. Nettokasse als Grundlage für die Bemessung der Steuer in die Vorlage einbezogen wurde.

 

Frau von Gerlach-Zapf, Bereich Recht, erläutert hierzu die konkreten Auswirkungen der Rechtsprechung und die Abgrenzungsproblematik hinsichtlich des europäischen und des nationalen Rechts. Die Verwaltung orientiert sich am bisherigen Verfahren und begründet diese Handhabung u.a. mit einer aktuellen Entscheidung des OVG NRW.

 

Zu einem Hinweis von Herrn Rathcke auf die finanziellen Belastungen für die Spielhallenbetreiber merkt Herr Bürgermeister Saxe an, dass mit der Erhebung der Vergnügungssteuer auch eine Steuerungswirkung verbunden sei, mit der Absicht, die Angebote im Spielbetrieb zu reduzieren.

 

Es diskutieren hierzu weiter Herr Rathcke, Herr Bürgermeister Saxe, Herr Lüttke, Herr Senator Boden und der Vorsitzende.

 

Der Vorsitzende schlägt vor und beantragt, in der Bürgerschaft zwar den Satzungsbeschluss zu treffen, dies jedoch mit der Maßgabe zu verbinden, das Inkrafttreten der Satzung auszusetzen, bis die in Flensburg und Kaltenkirchen anhängigen Verfahren entschieden sind.

 

Herr Zander bittet erneut um Vertagung, da noch Beratungsbedarf bestehe und mit den Beteiligten noch Gespräche geführt werden sollen.

 

Herr Lüttke bittet um Entscheidung über die Vorlage.

 

Der Vorsitzende führt aus, dass seitens der SPD-Fraktion Gespräche mit den betroffenen Betreibern geführt worden sind und Einvernehmen im Sinne seines vorstehenden Antrages bestehe.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer auf das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten vom 23.05.2006, geändert durch die Satzung vom 02.06.2009, wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.

 

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Der Antrag des Vorsitzenden, die Beschlussvorlage um die
vorgenannte Maßgabe zu ergänzen, wird mehrheitlich
angenommen.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit Mehrheit,
gem. Beschlussvorschlag zu entscheiden, mit der Maßgabe,
dass das Inkrafttreten der Satzung bis zur Entscheidung über
die in dieser Angelegenheit in Flensburg und Kaltenkirchen
anhängigen Gerichtsverfahren ausgesetzt wird.

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Anlagen zur Vorlage

 

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