ALLRIS - Auszug

07.05.2013 - 11.1 Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und Diskrimini...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Klinkel begründet seinen Antrag ausführlich.

 

Herr Voht teilt mit, dass der Antrag bereits in der Bürgerschaft war.

Zur Begründung von Herrn Klinkel erklärt er, dass die Tarifautonomie beachtet werden müsse. Zum zweiten Punkt des Antrages, das AGG betreffend, führt Herr Voht aus, dass er den Antrag nicht als förderlich betrachte.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass er dem Antrag zustimmen werde und keinen Eingriff in die Tarifautonomie sehe.

 

Herr Klinkel führt aus, dass im AGG stehe, dass dieses Gesetz nicht für Kirchen gelte und dies für ihn heiße, dass Kirchen ihre Angelegenheit selbst regeln würden.

 

Herr Schaffenberg erklärt, dass er keine Sympathien für den Antrag hege.

 

Es erfolgt eine Diskussion, an der sich Herr Böhning, Herr Jugert, Herr Klinkel und der Vorsitzende beteiligen.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass der Antrag zu wenig konkret sei, weil ein direkter Lübeck-Bezug fehle und er finde, dass es gut wäre, wenn nicht über den Antrag abgestimmt werden müsse.

 

Herr Klinkel möchte seinen Antrag abgestimmt wissen.

 

Herr Köpsell führt aus, dass er auf dem grade durchgeführten Kirchentag erfahren habe, dass es keinen Frieden an der Kirchfront gebe und Ver.di z. B. momentan konkret um das Streikrecht für die MitarbeiterInnen kämpfe. Er selbst sehe auch keinen Lübeck-Bezug in dem Antrag, da die Probleme bundesweit gelöst werden müssten und erklärt, dass er sich enthalten werde.

 

 

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Beschluss:

 

Das Ausschussmitglied Rolf Klinkel beantragt:

 

Der Sozialausschuss möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird gebeten, sich bei den freier Trägern, die soziale Aufgaben der Hansestadt Lübeck durchführen oder von der Hansestadt Lübeck finanziell unterstützt werden, sich dafür einzusetzen:

 

1.      Dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für gleiche Arbeit gleichen Lohn nach einem entsprechenden Tarifvertrag der Gewerkschaft ver.di  erhalten.

 

2.      Dass, bei der Behandlung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Diskriminierungsverbote  des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

              (AGG ) analog anwendet werden.

 

3.      In der nächsten Sitzung des Sozialausschusses über die Umsetzung zu berichten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:              2

Nein-Stimmen:              10

Enthaltungen:              2

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

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