Auszug - Austauschvorlage: Bebauungsplan 32.07.00 - Fischereihafen/Baggersand, Teilbereich West - Beschluss über ergänzendes Verfahren und erneuter Satzungsbeschluss   

42. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.22
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 25.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:04 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2025/14660-01 Austauschvorlage: Bebauungsplan 32.07.00 - Fischereihafen/Baggersand, Teilbereich West - Beschluss über ergänzendes Verfahren und erneuter Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna HagenBezüglich:
VO/2025/14660
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bresch, Karl-Heinz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es sprechen teils mehrfach Senatorin Hagen, Herr Ziemann und AM Dr. Flasbarth.

 

Der Vorsitzende lässt über die Beschlussvorlage abstimmen:
 


Beschlussempfehlung:

  1. Für den Bebauungsplan 32.07.00 – Fischereihafen/Baggersand, Teilbereich West – wird gemäß § 214 Abs. 4 BauGB ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern durchgeführt. Hierzu wird der Bebauungsplan in Teil B – Text – redaktionell um einen Hinweis auf die mögliche Einsichtnahme in DIN- und anderen Normen ergänzt. Die Begründung zum Bebauungsplan wird klarstellend in der Form ergänzt, dass es sich bei der vorgenommenen Gliederung des Gewerbegebietes hinsichtlich des Emissionsverhaltens der Betriebe nicht um eine reine planinterne Gliederung gemäß § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO handelt, sondern um eine darüberhinausgehende Gliederung auf Gemeindeebene auf der Grundlage von § 1 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. Satz 1 Nr. 2 BauNVO. Zudem werden in der Begründung die Rechenmethode zur Verteilung der je Quadratmeter Betriebsfläche festgesetzten Emissionskontingente (hier festgesetzt als immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel) sowie die für die Berechnung maßgeblichen Immissionsorte dargelegt.

 

  1. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 32.07.00 – Fischereihafen/Baggersand, Teilbereich West – in der vorliegenden, gegenüber dem Satzungsbeschluss vom 04.03.2008 um den Hinweis auf die mögliche Einsichtnahme in DIN-Normen ergänzten, im Übrigen aber unveränderten Fassung (Anlage 1) erneut als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden, gegenüber dem Satzungsbeschluss vom 04.03.2008 ergänzten Fassung (Anlage 4, Ergänzungen siehe dort auf Seite 6 f. und im Plananhang) gebilligt.

 

  1. Im Zusammenhang mit der im Bebauungsplan 32.07.00 enthaltenen gebietsübergreifenden emissionsbezogenen Gliederung des Gewerbegebietes nach § 1 Abs. 4 Satz 2 BauNVO wird klarstellend beschlossen, dass das im Bebauungsplan 23.07.00 – Roggenhorst/Hofkamp –schränkte Gewerbegebiet auch künftig nicht durch die Festsetzung von Emissionskontingenten oder durch sonstige emissionsbeschränkende Regelungen der im Gewerbe_gebiet zulässigen Gewerbebetriebe eingeschränkt werden soll.

 

  1. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den erneuten Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei soll darauf hingewiesen werden, dass der durch das ergänzende Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB geheilte Bebauungsplan 32.07.00 rückwirkend zum 17.12.2008 (Tag des Inkrafttretens des Bebauungsplans in der ursprünglichen Fassung) in Kraft gesetzt wird.

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig die Annahme der Beschlussvorlage.