Auszug - Anfrage von Frau Birga Alheid - Heiligen-Geist-Hospital  

2. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Wahlperiode 2023 - 2028)
TOP: Ö 2.6
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 31.08.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2023/12477 Anfrage von Frau Birga Alheid - Heiligen-Geist-Hospital
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
 
Wortprotokoll

Die Anfragen werden von Senatorin Hagen und die Nachfrage auch von Senatorin Steinrücke beantwortet:

Wie ist der Stand bezüglich der angedrohten Nutzungsuntersagung im HGH, welche Stellungnahmen zur Anhörung liegen vor und wie lautet deren Inhalte, stehen noch Stellungnahmen aus, kann ich als Angehörige diese einsehen oder von Ihnen zeitnah schriftlich erhalten und warum kam es nicht, wie seit November angekündigt zu einer fristgerechten Kündigung?

 

Antwort:

Die Ankündigung einer Nutzungsuntersagung erfolgte durch die Bauordnung mit Schreiben an die Stiftungsverwaltung vom 25.05.2023.


Die Stiftungsverwaltung hat einen externen Rechtsanwalt beauftragt, den von dem Bereich Stadtplanung und Bauordnung angekündigten Erlass zur Nutzungsuntersagung einer rechtlichen und sachlichen Prüfung sowie einer Ordnungsprüfung zu

unterziehen. Der eingebundene Rechtsanwalt hat zum Anhörungsschreiben mit Datum vom 24.07.2023 Stellung bezogen.

 

Die Bauordnung wird die Stellungnahme prüfen und in die Abwägung zur Nutzungsuntersagung einbeziehen.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung hat in Abstimmung mit der zuständigen Fachaufsicht (oberste Bauaufsichtsbehörde des Landes) einen im Land Schleswig-Holstein anerkannten Prüfingenieur für Brandschutz mit der Vorlage eines Berichtes
zum 19.09.2023 beauftragt. Ob bis zum 19.09. 2023 die Stellungnahme tatsächlich vorliegen wird, kann nicht zugesagt werden, da die Hansestadt Lübeck darauf keinen Einfluss hat.

 

Die SIE haben eine juristische Beratung hinsichtlich „fristgerechter Kündigungen“ vs. „Gefahr einer Kündigung ohne Rechtsgrundlage“ eingeleitet. Das Handeln ist dabei maßgeblich durch das Schutzbedürfnis für die Bewohnenden geprägt. Vor diesem
Hintergrund ist bislang keine Kündigung erfolgt.


Im Falle einer Nutzungsuntersagung ist für alle Bewohnenden ein ausreichendes Angebot an Unterbringungsangeboten in anderen städtischen Alten- und Pflegeheimen rechtzeitig geplant worden. Entsprechende Platzangebote werden aktuell freigehalten.

Die gewünschten Informationen werden vom Fachbereich 2 übermittelt.

 

2. Wie ist der Stand zum Austausch der Brandmeldeanlage, wenn diese zum 30.9.23 nicht betriebsbereit ist, muss dann meine Schwiegermutter mit einer Kündigung rechnen?

Laut GMHL funktioniert die vorhandene BMA. Insofern gibt es keine ausschließliche Abhängigkeit der BMA zum voraussichtlichen Schließungstermin am 30.09.2023. Vielmehr ist es die Summe der verschiedenen, noch umzusetzenden Brandschutzauflagen, die den Schließungstermin lt. Feuerwehr und Bauordnung begründen. Das wurde auch im Hauptausschuss am Dienstag bereits erklärt. Im Übrigen wurde der Austausch der Brandmeldezentrale bereits beauftragt, voraussichtlich soll sie in der 45. KW in Betrieb genommen werden.

 

Nachfrage Frau Ahlheid:

Erhalten die Bewohner und Angehörige die Informationen zeitnah?

Gibt es eine zeitnahe Antwort zum Gutachten?

 

 

Antwort Senatorin Hagen:

Wir erwarten das Gutachten, das von der Bauaufsicht beauftragt wurde und Bestandteil des rechtlichen Verfahrens ist. Die Bauaufsicht hat hier die Aufgabe, das schnellstmöglich zu bewerten und zu einer abschließenden Position zu kommen. Das geschieht in enger Abstimmung mit der obersten Bauaufsicht. Darüber hinaus gibt es regelmäßigen Austausch zum Sachstand mit den Bewohner:innen über den Fachbereich 2.

 

Antwort Senatorin Steinrücke:

 

Ich möchte gerne noch mal ergänzen, da Frau Alheid ja ergänzend zu dem, was sie schriftlich eingereicht hat, wenn auch nicht wirklich in Fragestellung, aber es doch eingegangen ist.

Ich möchte nochmal auf die Situation im HGH eingehen.

Es hat gestern ein Gespräch gegeben zwischen Herrn Wadehn, mir und der Angehörigen-Initiative.

Die Angehörigen-Initiative hat in dem Gespräch Sorgen geäußert, dass die Organisation der Umzüge für Ängste und Sorgen bei den Bewohnenden sorgt.

Hintergrund ist der, dass wir im Falle einer Nutzungsuntersagung die Umzüge selbstverständlich organisieren müssen. Dazu haben wir auch umfangreich informiert, sowohl schriftlich als auch in Angehörigen- und Bewohner:innenversammlungen.

Wir haben jetzt eine Beratung vor Ort im HGH organisiert, die wöchentlich vor Ort ist und die Bewohnenden gemeinsam zum Teil mit den Mitarbeitenden und der Leitung, auch der anderen Einrichtungen, informiert, in welchen anderen Einrichtungen Plätze frei sind.

Wir haben im Moment so viele Plätze zur Verfügung wie wir haben müssten, sollte es zu einem Leerzug kommen.

Wir haben auch den Personen angeboten, dass es die Möglichkeit gibt, bereits jetzt umzuziehen. Das wird auch explizit nachgefragt. Wir haben mittlerweile auch Personen die sagen, wir möchten durchaus diese Möglichkeit nutzen, vorher auszuziehen.

Sie haben dargestellt, dass das Druck auf diese Menschen ausübt und ich sage ganz deutlich, dass dieser Druck nicht von den SIE, nicht von dem Leiter, ausgeübt wird, dass sie ausziehen sollen, um ein Einzelzimmer zu bekommen. Wir haben Ihnen gestern zugesagt, dass dieser Druck nicht ausgeübt wird und dass wir auch weiterhin dabei sind, möglichst für alle auch ein Einzelzimmer in den anderen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen und dass es nicht die Aussage gibt, wer jetzt zuerst kommt, bekommt auch ein Einzelzimmer, sondern dass es ein Angebot ist, bereits jetzt umzuziehen und dass es sein muss, auszuziehen, wenn eine Nutzungsuntersagung kommt und dazu habe ich gesagt, dass wir, sollte eine Nutzungsuntersagung kommen, dann der Bauaufsicht mitteilen werden, und das habe ich Frau Senatorin Hagen auch bereits angekündigt, dass wir einen Zeitrahmen von 2 Wochen benötigen, um die Umzüge menschengerecht und entsprechend zu machen.

Das haben wir gestern besprochen. Wir haben zudem darüber gesprochen, dass die Umzüge vorbereitet werden müssen und wir haben zugesichert, das als SIE komplett zu übernehmen und zu organisieren.

Wir haben vorsorglich ein Unternehmen beauftragt. Das Unternehmen ist in die Zimmer gegangen. Wir haben gestern nochmal darüber gesprochen, dass die Kommunikation noch weiter verbessert werden muss. Es wird nochmal ein weiteres Schreiben an die Bewohnenden geben und das es nicht darum geht, dass das Unternehmen in die Zimmer kommt um auszumessen, weil ein Umzug ansteht, aber wir müssen uns auf diese Variante vorbereiten. Wir bereiten uns auf beide Varianten vor, d. h., es ist klar, sollte die Nutzungsuntersagung nicht kommen, sollte das Gutachten zu einem anderen Ergebnis kommen, dann würden wir genau diese Aktivitäten einstellen. Aber wir müssen davon ausgehen, dass eine Nutzungsuntersagung kommt und deswegen stellen wir uns auf beide Möglichkeiten ein, um dann die 2 Wochen gut nutzen zu können, um den Auszug zu gewährleisten.

 

BM Stolzenberg hat eine Anmerkung zum Umgang mit den Einwohner:innenfragen.