Auszug - Anfrage von Andreas Schwarberg - Waldschutz am Brodtener Winkel/Travemünde  

2. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Wahlperiode 2023 - 2028)
TOP: Ö 2.4
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 31.08.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2023/12475 Anfrage von Andreas Schwarberg - Waldschutz am Brodtener Winkel/Travemünde
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
 
Wortprotokoll

Welche Massnahmen ergreift die Stadt Lübeck, um die Landesverordnung zum Brandschutz am Brodtener Winkel umzusetzen?

Ist es möglich, die Erlaubnis zum Entzünden und Unterhalten offener Feuer sowie das Grillen am Brodtener Winkel (Strandsatzung) kurzfristig zurückzuziehen ?

 

Die Anfragen werden von Senatorin Steinrücke und Senator Hinsen wie folgt beantwortet:

 

Welche Maßnahmen ergreift die HL um die Landesverordnung zum Brandschutz am Brodtener Winkel umzusetzen?

 

Antwort Frau Steinrücke:

Das Grillen am Brodtener Ufer steht im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Grillverbot am Grünstrand in Travemünde. Zzt. Sind verschiedene Behörden und Interessenvertreter zu diesem Thema im Austausch. Zuständig für die Einhaltung der Landes-VO zum Brandschutz der Wälder, Moore und Heiden ist die untere Forstbehörde. Diese verbietet grundsätzlich offenes Feuer. Es sind allerdings für Nutzungsberechtigte Ausnahmen möglich. Davon hat die HL Gebrauch gemacht und die Strandsatzung erlassen, die in einem Teilbereich das Grillen am Strand erlaubt. Ob das heute noch tragbar ist, wird gerade geprüft.

 

Ist es möglich, die Erlaubnis zum Grillen kurzfristig zurückzuziehen?

 

Antwort Herr Hinsen:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist das Grillen am Brodtener Ufer durch die Strandsatzung legitimiert. Die Verwaltung könnte dies ändern, indem sie die Strandsatzung ändert und die Ausnahme des Grillverbotes für den Abschnitt von der Badestelle Möwenstein und dem Ende der Steinmole zurücknimmt. Zzt. findet eine Bestandsaufnahme der unterschiedlichen Interessen zusammen mit der Polizei und dem KOD statt.

 

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.