Auszug - FDP: Ergänzungsantrag zu VO/2022/11411 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022  

37. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 9.5.4
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 26.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:59 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2022/11411-05 FDP: Ergänzungsantrag zu VO/2022/11411 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2022/11411
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Völker, Astrid
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 


Beschluss:

1) Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Online-Tool für die Platzvergabe auf den Wochenmärkten zu entwickeln. Eine elektronische Zahlungsfunktion ist zu integrieren (z.B. über Paypal oder Kreditkarte).

 

2) Die Hansestadt Lübeck verzichtet nach Fertigstellung des o. g. Online-Tools für einen Zeitraum von 12 Monaten auf die Gebühren für Standbetreiber auf den Lübecker Wochenmärkten. Dieses dient zur Evaluation der Software und zur Gewinnung von Erkenntnissen über den Umfang eines zu realisierenden Personalverzichts. Der Startzeitpunkt für den Versuch ist mit dem Wirtschaftsausschuss abzustimmen.  

 

3) Die Einhaltung der Wochenmarktsatzung wird weiterhin stichprobenhaft kontrolliert.

 

4) Die o. g. Maßnahmen sind noch in diesen Jahr (2023) zu beginnen, dem Wirtschaftsausschuss bzw. Hauptausschuss ist regelmäßig zu berichten.

 

Die Maßnahmen zur Digitalisierung bei Stromversorgung, Verbrauchsermittlung und -abrechnung sind parallel umzusetzen.

 

 

Begründung: 

Der größte Kostenfaktor bei der Berechnung der Standgebühren für Wochenmarktstände ist der Personalaufwand, der betrieben werden muss, um die Standplätze per E-Mailformular zu vergeben und Standgebühren vor Ort auf den Märkten zu kassieren usw. Dieses veraltete Verfahren wird wie folgt modernisiert: Es wird ein Standplatzschema erarbeitet, über welches online ein Standplatz reserviert und auch online z.B. mit PayPal oder Kreditkarte bezahlt werden kann (nach Vorbild einer Kino-Ticketreservierung). Die Modalitäten zum Verhalten, Haftung, Auf- und Abbau und Verkaufseinrichtungen werden ohnehin schon durch die Wochenmarktsatzung geregelt, sind öffentlich einsehbar und können ggfs. über den städtischen Ordnungsdienst (stichprobenartig) kontrolliert werden.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

19

Nein-Stimmen

25

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum