Vorlage - VO/2022/11411  

Betreff: 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Bär, Björn
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
14.11.2022 
34. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zurückgestellt   
09.01.2023 
35. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
22.11.2022 
72. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
24.01.2023 
74. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.11.2022 
36. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
26.01.2023 
37. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 - Satzungsänderungen
Anlage 3 - Synopse
Anlage 4 - Vergleich Gebührenkalkulation mit Vorjahr

Beschlussvorschlag

Die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022 wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen.
 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Bereich Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Betroffenheit von Kindern und Jugendlichen ist nicht gegeben

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Das Kommunalabgabengesetz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Die Hansestadt Lübeck erhebt für die Durchführung der Wochenmärkte Gebühren nach der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022.

Mit dem Beschluss der rgerschaft vom 25.02.2022 (VO 2020/09427-02-01) wurde eine jährliche Neukalkulation der Wochenmarktgebühren gefordert. Über die kalkulierten Gebühren und den umzusetzenden Kostendeckungsgrad soll jedes Jahr neu entschieden werden.

Die grundlegenden Informationen zur Kalkulation der Gebührenr das Jahr 2023 findet sich in einer Gegenüberstellung zur Kalkulation der aktuellen Gebühren in der Anlage 4 dieser Vorlage wieder. Die kalkulierten Gebühren sind für das Jahr 2022 ermäßigt umgesetzt worden und entsprechen nicht Kalkulation.

Weiterhin wurde gefordert, dass über den Fortschritt der Digitalisierung berichtet wird.

r fünf Marktflächen wurden Angebote eingeholt, um die Stromversorgung zu digitalisieren und eine flexiblere Stromentnahme zu ermöglichen. Die Beauftragung soll noch im Jahr 2022 erfolgen.

Außerdem wird die Programmierung einer App vorangetrieben. Die Realisierung soll im Rahmen des Smart City Projekts im Zusammenarbeit mit DOS erfolgen.

 

Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit der Erhebung dieser Gebühren und ihre Kalkulation ist das Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG). Nach dem KAG sind Gebühren regelmäßig auf ihre Angemessenheit zu überprüfen und neu zu kalkulieren. Die Gebührensätze in dieser Satzung sind für das Jahr 2023 überprüft und kostendeckend kalkuliert worden.

Die Hansestadt Lübeck wird durch das KAG i.V.m. der Gemeindeordnung verpflichtet kostendeckende Gebühren zu kalkulieren. Der bewusste Verzicht auf Gebühreneinnahmen ist aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu decken und geht somit zu Lasten aller Bürger:innen. Darüber hinaus führt der Verzicht auf Gebühreneinnahmen zu weiteren wirtschaftlichen

Risiken für die Hansestadt Lübeck.
 


Anlagen

Anlage 1 finanzielle Auswirkungen

Anlage 2 1. Änderungssatzung

Anlage 3 Synopse

Anlage 4 -  Vergleich Gebührenkalkulation mit Vorjahr
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 3 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (124 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich Anlage 2 - Satzungsänderungen (163 KB)    
Anlage 2 3 öffentlich Anlage 3 - Synopse (34 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 - Vergleich Gebührenkalkulation mit Vorjahr (111 KB)    
Stammbaum:
VO/2022/11411   1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022   2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2022/11411-02   1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022   2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften   Blanko
VO/2022/11411-03   1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022 (Austausch Anlage 2)   2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften   Blanko
VO/2022/11411-04   CDU - ÄA zu: 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Antrag der CDU-Fraktion
VO/2022/11411-05   FDP: Ergänzungsantrag zu VO/2022/11411 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Antrag der FDP-Fraktion