Auszug - Änderung der im Generalpachtvertrag festgesetzten Pachthöhe zum 01.11.2022  

33. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
TOP: Ö 5.1
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 12.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:52 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2022/11133 Änderung der im Generalpachtvertrag festgesetzten Pachthöhe zum 01.11.2022
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Rosteck, Marion
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zum derzeitigen Nutzungsentgelt sprechen Herr Alt und Herr Bär, dieses beträgt lt. Seite 3 der Vorlage bis zum 31.10.2022 EUR 312,00 / Monat.

 

Zur Erstattung der Verwaltungskosten an den Kreisverband und die Kleingartenvereine sprechen Frau Siegenbrink und Frau Csösz. Frau Csösz erläutert die hierfür dort bestehende Verwaltungsstruktur durch den Vorsitzenden und eine halbgig tägige Verwaltungskraft.

 


Beschluss:

1a Die Pacht für Kleingärten im Rahmen des Generalpachtvertrages wird festgesetzt auf EUR 0,24 / qm p.a.

  b  Die für die Aufgabenerledigung des Kreisverbandes und der Kleingärtnervereine entstehenden Kosten werden pauschal in Höhe von 10% der Gesamtpacht weiterhin dauerhaft erstattet. Die Erstattung der Verwaltungskosten ist aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB kündbar, insbesondere wenn die Mittel zweckwidrig verwandt werden oder die Bürgerschaft eine Kürzung oder Streichung der Verwaltungskostenerstattung beschließt.

  c  r den Fall der Aufhebung der Kostenerstattung oder deren anteiliger Kürzung ist die Pacht entsprechend anteilig zu reduzieren und der Kreisverband bzw. die Vereine sind berechtigt, die wegfallende Verwaltungskostenerstattung als Zwischenpächterzuschlag bis zur zulässigen Höchstpacht zu erheben.

 


2   Das Nutzungsentgelt für die geduldeten Dauerbewohner (derzeit 5) wird wie folgt festgesetzt:

 

vom 1.11.2022 bis 31.10.2023  EUR 322,00 / Monat

vom 1.11.2023 bis 31.10.2024 EUR 332,00 / Monat

vom 1.11.2024 bis 31.10.2025  EUR 342,00 / Monat

vom 1.11.2025 bis 31.10.2026 EUR 352,00 / Monat

vom 1.11.2026 bis 31.10.2027  EUR 362,00 / Monat

vom 1.11.2027 bis 31.10.2028 EUR 372,00 / Monat

 

3     Die Laufzeit für die Erhöhung der Pacht und des Nutzungsentgeltes beträgt 6 Jahre (01.11.2022 bis 31.10.2028). Danach werden die Pacht und das Nutzungsentgelt neu verhandelt.

 

4.    Der Beschlussvorschlag gilt für die Kleingärten der Stiftung

                  Heiligen-Geist-Hospital entsprechend.

 


Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

r den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt dem Hauptausschuss mehrheitlich,

gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

(13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum