Vorlage - VO/2022/11133  

Betreff: Änderung der im Generalpachtvertrag festgesetzten Pachthöhe zum 01.11.2022
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Rosteck, Marion
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
12.09.2022 
33. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
13.09.2022 
69. Sitzung des Hauptausschusses - Haushaltsberatung unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2022-06-02_Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag

1a Die Pacht für Kleingärten im Rahmen des Generalpachtvertrages wird festgesetzt auf EUR 0,24 / qm p.a.

  b  Die für die Aufgabenerledigung des Kreisverbandes und der Kleingärtnervereine entstehenden Kosten werden pauschal in Höhe von 10% der Gesamtpacht weiterhin dauerhaft erstattet. Die Erstattung der Verwaltungskosten ist aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB kündbar, insbesondere wenn die Mittel zweckwidrig verwandt werden oder die Bürgerschaft eine Kürzung oder Streichung der Verwaltungskostenerstattung beschließt.

  c  r den Fall der Aufhebung der Kostenerstattung oder deren anteiliger Kürzung ist die Pacht entsprechend anteilig zu reduzieren und der Kreisverband bzw. die Vereine sind berechtigt, die wegfallende Verwaltungskostenerstattung als Zwischenpächterzuschlag bis zur zulässigen Höchstpacht zu erheben.

 

2   Das Nutzungsentgelt für die geduldeten Dauerbewohner (derzeit 5) wird wie folgt festgesetzt:

 

vom 1.11.2022 bis 31.10.2023  EUR 322,00 / Monat

vom 1.11.2023 bis 31.10.2024 EUR 332,00 / Monat

vom 1.11.2024 bis 31.10.2025  EUR 342,00 / Monat

vom 1.11.2025 bis 31.10.2026 EUR 352,00 / Monat

vom 1.11.2026 bis 31.10.2027  EUR 362,00 / Monat

vom 1.11.2027 bis 31.10.2028 EUR 372,00 / Monat

 

3     Die Laufzeit für die Erhöhung der Pacht und des Nutzungsentgeltes beträgt 6 Jahre (01.11.2022 bis 31.10.2028). Danach werden die Pacht und das Nutzungsentgelt neu verhandelt.

 

4 Der Beschlussvorschlag gilt für die Kleingärten der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital entsprechend.

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

1.300 Recht

keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat nicht stattgefunden, da negative Auswirkungen auf Kinder und / oder Jugendliche durch den Beschluss nicht zu erwarten sind.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Der zwischen der Hansestadt Lübeck und dem Gemeinnützigen Kreisverbandes Lübeck der Kleingärtnervereine e.V. am 1.11.2010 geschlossene Generalpachtvertrag sieht aktuell eine bis 31.10.2022ltige Pacht in Höhe von EUR 0,214 / qm p.a. vor. Über die im Anschluss zu zahlende Pacht hat der Bereich Wirtschaft und Liegenschaften mit dem Kreisverband verhandelt.

Nach § 5 des Bundeskleingartengesetzes darf als Pacht höchstens der vierfache Betrag der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau, bezogen auf die Gesamtfläche der Kleingartenanlage, verlangt werden. Der Gutachterausschuss r Grundstückswerte in der Hansestadt Lübeck hat in seinem Gutachten vom 01.03.2022 eine durchschnittliche Pacht von EUR 0,06 / qm p.a. ermittelt. Multipliziert mit 4 ergibt dies eine Pacht in Höhe von EUR 0,24 / qm p.a.

Gemeinsam mit dem geschäftsführenden Vorstand des Gemeinnützigen Kreisverbandes Lübeck der Kleingärtnervereine e.V. wurde in den Verhandlungen folgendes Ergebnis erarbeitet:

 

1. Erhöhung der Pacht auf EUR 0,24 / qm p.a.

Der Kreisverband erklärt sich bereit, die Höchstpacht von EUR 0,24 / qm p.a. zu akzeptieren sofern die Verwaltungskosten unter Berücksichtigung eines Sonderkündigungsrechtes dauerhaft weiter erstattet werden. Die Pachteinnahmen steigen somit von EUR 716.055,00 auf EUR 803.052,00. Die Verwaltungskostenerstattung beträgt statt bisher EUR 71.605,52 nunmehr EUR 80.305,00. Diese ist an den Kreisverband zu zahlen.

r den einzelnen Kleingarten mit einer im Durchschnitt 400 qm großen Parzelle,re eine Erhöhung von bisher EUR 91,60 auf EUR 101,20 p.a. zu zahlen. Dies entspricht einer monatlichen Erhöhung von EUR 0,80.

Jahr

Ohne Pachterhöhung

Mit Pachterhöhung

Mehrertrag

2022

EUR 716.055

EUR 730.554,50

EUR14.499,50

2023

EUR 716.055

EUR 803.052

EUR 86.997

2024

EUR 716.055

EUR 803.052

EUR 86.997

Es ist anzumerken, dass ein Pachtjahr vom 01. November bis zum 31.10. des nächsten Jahres reicht und damit vom fiskalischen Jahr abweicht. Dies ist bei der Berechnung berücksichtigt.

2.  Erhöhung des Nutzungsentgeltes für dauerbewohnte Lauben mit Bestandsschutz (bis 31.10.2022 beträgt es EUR 312,00 / Monat):

vom 1.11.2022 bis 31.10.2023  EUR 322,00 / Monat

vom 1.11.2023 bis 31.10.2024 EUR 332,00 / Monat

vom 1.11.2024 bis 31.10.2025  EUR 342,00 / Monat

vom 1.11.2025 bis 31.10.2026 EUR 352,00 / Monat

vom 1.11.2026 bis 31.10.2027  EUR 362,00 / Monat

vom 1.11.2027 bis 31.10.2028 EUR 372,00 / Monat

Ein „Dauerwohnen“ in den Kleingartenanlagen ist grundsätzlich nicht zulässig. Der Bestandsschutz bezieht sich lediglich auf 5 namentlich bekannte Dauerbewohner: innen.

 

3. Laufzeit der Vereinbarung für die Pacht und das Nutzungsentgelt 6 Jahre (01.11.2022 bis 31.10.2028).

Mit der sechsjährigen Laufzeit erhalten die Vereine und der Kreisverband eine Planungssicherheit. Dies entspricht der Vorgehensweise in der Vergangenheit.

 

 

 

 


Anlagen

Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2022-06-02_Finanzielle Auswirkungen (221 KB)