Auszug - Förderbewerbung: "Modellprojekte Smart City"  

15. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 9.12
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 26.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:34 Anlass: Sitzung
Raum: Musik- und Kongresshalle
Ort: Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck
VO/2020/08755 Förderbewerbung: "Modellprojekte Smart City"
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauBezüglich:
VO/2019/07484
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in:Dr. Ivens, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldung.

 


Beschluss:

1)      Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Bewerbung auf die zweite Staffel der Förderausschreibung Modellprojekt Smart City des Bundesministerium des Innern abzugeben.

2)      Die Bürgerschaft beschließt im Einklang mit den Förderbedingungen, dass die Hansestadt Lübeck

a)      als Modellprojekt Smart Cities Stadtentwicklung und Digitalisierung gemeinsam mit der örtlichen Öffentlichkeit in einem partizipativen Verfahren diskutiert und gestaltet,

b)      hierfür einen strategischen Ansatz im Sinne der Smart City Charta der nationalen Dialogplattform Smart Cities verfolgt,

c)       Smart City nicht bloß als sektorales Projekt versteht, sondern die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung fachübergreifend betrachtet,

d)      sich in Kenntnis des maximal geforderten Eigenanteils (Anlage 1) bewirbt und diesen einbringt,

e)      sich mit der Bereitschaft zum modellhaften / beispielhaften Lernen für und mit anderen Kommunen bewirbt und

f)        sich als Oberzentrum des interkommunalen Verbundes „Smart City Region Lübeck“ (Anlage 2) bewirbt und ihren Partnerinnen die Möglichkeit eröffnet, von den Ergebnisse, Maßnahmen und Projekten zu profitieren und auf Wunsch auch mitzuwirken.

3)      Die erforderlichen Mittel (Anlage 1) sind bei Zuschlagserteilung haushaltsmäßig zu ordnen und durch die Einwerbung von Drittmitteln zu reduzieren.

4)      Der Bürgermeister wird ermächtigt, auch auf zukünftige Staffeln dieser Förderausschreibung Bewerbungen der Hansestadt Lübeck mit einem Eigenanteil von bis zu 250.000 EURO pro Förderjahr vorzunehmen und diesen bei Zuschlagserteilung haushaltsmäßig zu ordnen, bereitzustellen sowie Drittmittel zur Reduzierung (max. 50%) des Eigenanteils einzuwerben.

Die konkrete Finanzierung ist der Bürgerschaft nach Zuschlagserteilung zu berichten.

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

(Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.)