Auszug - Städtebauliche Erhaltungssatzung "Brolingplatz" und zugehörige Aufhebungssatzung für Städtebauliche Erhaltungssatzung - Katharinenstraße, Warendorpstraße, Marquardstraße - in St. Lorenz Nord  

21. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 16.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2019/08043 Städtebauliche Erhaltungssatzung "Brolingplatz" und zugehörige Aufhebungssatzung für Städtebauliche Erhaltungssatzung - Katharinenstraße, Warendorpstraße, Marquardstraße - in St. Lorenz Nord
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Eckhardt, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Wie bereits unter TOP 1.2 festgelegt, wird dieser TOP vertagt, allerdings sind inhaltliche Fragen an die Verwaltung zugelassen.

 

Frau Belchhaus stellt das betroffene Gebiet vor. Bei der Erhaltungssatzung handelt es sich lediglich um einen Genehmigungsvorbehalt, und dieser beträfe keine Gebäude, die nicht ortsbildprägend sind. Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung, die eine grundsätzlich positive Resonanz hervorgebracht hätte, hätten nur zwei Eigentümer gerne ihre Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches der Erhaltungssatzung gesehen. Nach weiterer Prüfung wären diese Grundstücke allerdings dennoch im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung geblieben, voraussichtlich wäre die nicht ortsbildprägende Tankstelle bei Umbaumaßnahmen nicht von dem Genehmigungsvorbehalt betroffen.

 

Herr Dr. Brock möchte wissen, ob es derzeit für dieses Gebiet laufende Baugenehmigungsverfahren gibt.

Frau Belchhaus erwidert, dass dies nicht der Fall sei.

 

Herr Dr. Lengen stellt die Frage, warum das IBIS-Hotel im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung liege.

Frau Belchhaus antwortet, dass es sich bei dem Hotel um ein Gebäude handelt, das an erhaltenswerte Gebäude angrenze. Der Betreiber des Hotels könne weiterhin Änderungen am Bestand vornehmen. Die Aussparung von einzelnen Grundstücken entspricht jedoch nicht dem Anliegen der Satzung. Denn das Ziel der Satzung ist zudem, dass eine potentielle Neubebauung sich in das Erhaltungsgebiet einfügt.

 

Herr Ramcke fragt, ob es sich mit der Erhaltungssatzung so verhalten würde, dass nur ortsbildprägende Gebäude im Genehmigungsverfahren eine größere Hürde hätten, und nicht-ortsbildprägende Gebäude hätten keine weiteren Einschränkungen im Genehmigungsverfahren zu erwarten.

Frau Belchhaus bejaht dies.

 

Herr Ramcke fragt, warum die Bebauung gegenüber des Brolingplatzes, auf der anderen Seite der Schwartauer Allee, nicht in den Geltungsbereich mit aufgenommen wurde. Zusätzlich möchte er wissen, warum die Tankstelle Teil des Gebietes ist.

Frau Belchhaus antwortet, dass der gegenüberliegende Bereich eine zu vereinzelte und damit nicht hinreichend relevante Bebauung für die Erhaltungssatzung darstellt. Die Tankstelle ist miteinbezogen, damit nach einem eventuellen Abriss der Tankstelle ein Neubau nach dem Genehmigungsvorbehalt bewertet werden müsse.

 

Herr Müller-Horn fragt, warum statt dieser Satzung keine zweite Satzung von der Verwaltung aufgestellt würde, da es in dem Gebiet ja bereits eine Erhaltungssatzung gebe.

Frau Belchhaus erläutert, dass beide Satzungen am Ende im Hinblick auf die Entstehungsgeschichte und den prägenden Charakter identisch wären, und es nicht zielführend sei, in einem Gebiet zwei Satzungen mit dem gleichen Inhalt zu haben. Daher würde es nun eine neue Satzung für das nunmehr flächenmäßig angepasste ganze Gebiet geben.

 

Herr Pluschkell möchte wissen, inwieweit sich die Satzungsinhalte der neuen Satzung gegenüber der alten Satzung verändert hätten.

Herr Eckhardt antwortet, dass es sich bei der gesetzlichen Grundlage der Erhaltungsatzung um ein relativ altes Gesetz handeln würde, weswegen die neue Satzung inhaltlich nur didaktisch besser aufbereitet sei und konkreter definieren würde, wann ein ortsbildprägendes Gebäude vorliege.

 

Frau Blankenburg möchte wissen, ob auch Straßen von der Satzung betroffen wären.

Herr Eckhardt antwortet, dass sich die Erhaltungssatzung nur auf bauliche Anlagen beziehe.

 

Frau Blankenburg fragt, warum das Grundstück der Tankstelle Teil des Geltungsbereiches sei, die großen Gebäude auf der gegenüberliegenden Seite der Brolingstraße aber nicht. Falls dort neu gebaut werden solle, wäre eine optische Angleichung der beiden Straßenseiten sinnvoll.

Frau Belchhaus antwortet, dass der gegenüberliegende Abschnitt ein großes Gebiet beträfe, welches für sich nicht ortsbildprägend  ist. Der Zweck der Satzung sei zuvorderst der Erhalt von ortsbildprägenden Gebäuden.

Herr Schröder erläutert, dass es sich bei der nördlichen Seite der Brolingstraße bereits um ein anderes Gebiet mit hauptsächlich gewerblicher Nutzung handle. Daher wäre nur die südliche Seite der Straße durch die Satzung erfasst.

 

Herr Wienck fragt, wie es sich mit dem in dem Gebiet befindlichen Bunker verhalten würde.

 

Herr Eckhardt antwortet, dass der Bunker anders zu bewerten sei. Die Denkmalpflege würde sich darum kümmern.

 

Herr Vorkamp fragt, wie mit Grundstücksbesitzern umgegangen würde, die ihr Gebäude, zum Beispiel aus finanziellen Gründen, nicht sanieren könnten und  ihr Gebäude aus wirtschaftlichen Gründen abreißen und neu errichten wollten.

Herr Eckhardt erläutert, dass es sich bei der Beurteilung von Abrissvorhaben jeweils um Einzelfallprüfungen handeln würde.

Herr Schröder ergänzt, dass es insbesondere Ziel der Erhaltungssatzung ist, Fassaden oder Gebäude zu erhalten.

 


 


Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

15

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss vertagt den Tagesordnungspunkt einstimmig.