Tagesordnung - 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung  

Bezeichnung: 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Datum: Di, 18.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 19:26 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
Anlagen:
TOP3.2.2_ Waffenbehörde Lübeck_Statistik 2024
TOP 4.2_Statusliste_Klimaanpassungsmaßnahmen_2024_gesamt

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.01.2025
SI/2025/801  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Mitteilungen der Vorsitzenden    
Ö 3.1.1  
Teilnahme des Polizeibeirates am Ausschuss    
Ö 3.1.2  
Sitzung am 13.05.2025 - Verlegung des Sitzungsortes    
Ö 3.2  
Mitteilungen der Fachbereichsleitung    
Ö 3.2.1  
Enthält Anlagen
Vorstellung Klima-Fördermittelmanagement    
Ö 3.2.2  
Masterplan Klimaschutz und Kommunale Wärmeplanung    
Ö 3.2.3  
Enthält Anlagen
Sachstand der Aufforstungsgenehmigung in Niendorf    
Ö 3.2.4  
Waffenverbot im ÖPNV    
Ö 3.2.5  
Waffenbehörde Lübeck - Statistik 2024    
Ö 3.3  
Beantwortung von Anfragen    
Ö 3.3.1  
Winterdienst - Einsatz von Salzlauge    
Ö 3.3.2  
Anfrage des AM Rolf Müller (FDP) zu VO/2024/13799: Lärmaktionsplan der Hansestadt Lübeck 2024
VO/2024/13799-02  
Ö 3.4  
Neue Anfragen    
Ö 3.4.1  
AM Katja Mentz (GAL): Parken auf Gehwegen in Kücknitz /Rangenberg
VO/2025/13961  
Ö 3.4.2  
AM Katja Mentz (GAL): Anfrage zu Queerfeindlichkeit, Prävention und Schutz
VO/2025/13968  
Ö 3.4.3  
AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Mehrwegangebotspflicht
VO/2025/13954  
Ö 3.4.4  
AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Runder Tisch Mehrweg
VO/2025/13955  
Ö 3.4.5  
AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Teilnahme der Hansestadt Lübeck am Papieratlas 2024/2025
VO/2025/13956  
Ö 3.4.6  
AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Chemikalien im Meeresschaum
VO/2025/13969  
Ö 3.4.7  
AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Baumkürzung und Holzentnahme an der Straße Am Schellbruch
VO/2025/13970  
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Jahresbericht 2024 des Kommunalen Ordnungsdiensts
Enthält Anlagen
VO/2025/13974  
Ö 4.2  
Enthält Anlagen
Umsetzung der Klimaanpassungsmaßnahmen im Jahr 2024 und Gründachförderung
Enthält Anlagen
VO/2025/13976  
Ö 4.3  
Notfallsanitäterschule
Enthält Anlagen
VO/2024/13637  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Lärmaktionsplan der Hansestadt Lübeck 2024
Enthält Anlagen
VO/2024/13799  
Ö 5.2  
Enthält Anlagen
Kommunale Wärmeplanung
Enthält Anlagen
VO/2024/13808  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

 

1. Das als Anlage 1 beiliegende Fachgutachten zur kommunalen Wärme- und Kälteplanung (KWP) wird beschlossen und ist strategische Grundlage für die Wärmewende in Lübeck.

2. Die Ziele der KWP sind bei allen planerischen, infrastrukturellen und baulichen Aktivitäten zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die städtischen Beteiligungen: Der Bürgermeister als städtischer Gesellschaftervertreter wirkt auf die Berücksichtigung der Ziele hin.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungen der Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Basis des kommunalen Wärmeplans zügig weiter zu entwickeln. Hierzu werden den zuständigen Gremien notwendige Beschlussfassungen entgegengebracht. Zum Start der KWP-Umsetzung werden die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH beauftragt, bis zum Sommer 2025 einen Zeitplan für bereits bestehende Transformations- und Ausbauplanungen ihrer Wärmenetze vorzulegen sowie eine Priorisierung der in der KWP genannten Fernwärmeeignungsgebiete nach aussagekräftigen Kriterien aufzuzeigen.

4. Die KWP wird in Kooperation mit dem Begleitgremium kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben. Jährlich berichtet die Klimaleitstelle über vorzunehmende Aktualisierungen.

5. Die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der genannten Priorisierung und der zeitlichen Vorgaben, überwacht und durch ein Monitoring umgesetzt.


 

   
    17.02.2025 - Bauausschuss
    Ö 3.4 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Das als Anlage 1 beiliegende Fachgutachten zur kommunalen Wärme- und Kälteplanung (KWP) wird beschlossen und ist strategische Grundlage für die Wärmewende in Lübeck.

2. Die Ziele der KWP sind bei allen planerischen, infrastrukturellen und baulichen Aktivitäten zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die städtischen Beteiligungen: Der Bürgermeister als städtischer Gesellschaftervertreter wirkt auf die Berücksichtigung der Ziele hin.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungen der Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Basis des kommunalen Wärmeplans zügig weiter zu entwickeln. Hierzu werden den zuständigen Gremien notwendige Beschlussfassungen entgegengebracht. Zum Start der KWP-Umsetzung werden die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH beauftragt, bis zum Sommer 2025 einen Zeitplan für bereits bestehende Transformations- und Ausbauplanungen ihrer Wärmenetze vorzulegen sowie eine Priorisierung der in der KWP genannten Fernwärmeeignungsgebiete nach aussagekräftigen Kriterien aufzuzeigen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Gebiete, in denen voraussichtlich keine dezentrale klima-neutrale Versorgung möglich ist, eine hohe Priorisierung erhalten.

4. Die KWP wird in Kooperation mit dem Begleitgremium kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben. Jährlich berichtet die Klimaleitstelle über vorzunehmende Aktualisierungen.

5. Die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der genannten Priorisierung und der zeitlichen Vorgaben, überwacht und durch ein Monitoring umgesetzt.

6. Für die weitere Betrachtung der Fernwärmeeignungsgebiete wird als Ziel festgesetzt, dass Fernwärmenetze aktuell nur dort weiterverfolgt werden sollen, wo die weitere Analyse ergibt, dass die Fernwärmeversorgung für die Bürger:innen mit hoher Sicherheit eine wirtschaftlich attraktive Lösung darstellt oder keine dezentrale klimaneutrale Versorgung möglich ist.

7. Der Bürgermeister wird beauftragt, wenn neue Erkenntnisse insbesondere zur Nichteignung von Gebieten unter diesen Voraussetzungen vorliegen, eine schnellstmögliche und transparente Kommunikation an die betroffenen Bürger:innen sicherzustellen, damit diese rechtzeitig Planungssicherheit haben.

8. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zum Sommer 2025 (zeitgleich mit der Transformations- und Ausbauplanung der Stadtwerke) ein rechtssicheres Konzept vorzulegen, dass sicherstellt, dass die zukünftig zu errichtenden Fernwärmenetze eine für die Bürger:innen dauerhaft wirtschaftlich attraktive Lösung darstellen. In diesem Konzept soll - unter Berücksichtigung der finanziellen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Stadtwerke geprüft werden, welche Maßnahmen erforderlich und möglich sind, um die Realisierung der netzgebundenen Wärmewende sicherzustellen.

Das Konzept soll auch auflisten, welche Satzungen geändert werden müssen, um rechtliche Hürden für die Wärmewende zu beseitigen und einen Fahrplan für die Umsetzung enthalten.

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß ergänztem Beschlussvorschlag zu beschließen
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 3.4 - Klimaleitstelle - Kommunale Wärmeplanung (1150 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich TOP 3.4 - SWL - Kommunale Wärmeplanung (3249 KB)    
   
    18.02.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 5.2 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Das als Anlage 1 beiliegende Fachgutachten zur kommunalen Wärme- und Kälteplanung (KWP) wird beschlossen und ist strategische Grundlage für die Wärmewende in Lübeck.

2. Die Ziele der KWP sind bei allen planerischen, infrastrukturellen und baulichen Aktivitäten zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die städtischen Beteiligungen: Der Bürgermeister als städtischer Gesellschaftervertreter wirkt auf die Berücksichtigung der Ziele hin.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungen der Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Basis des kommunalen Wärmeplans zügig weiter zu entwickeln. Hierzu werden den zuständigen Gremien notwendige Beschlussfassungen entgegengebracht. Zum Start der KWP-Umsetzung werden die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH beauftragt, bis zum Sommer 2025 einen Zeitplan für bereits bestehende Transformations- und Ausbauplanungen ihrer Wärmenetze vorzulegen sowie eine Priorisierung der in der KWP genannten Fernwärmeeignungsgebiete nach aussagekräftigen Kriterien aufzuzeigen.

4. Die KWP wird in Kooperation mit dem Begleitgremium kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben. Jährlich berichtet die Klimaleitstelle über vorzunehmende Aktualisierungen.

5. Die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der genannten Priorisierung und der zeitlichen Vorgaben, überwacht und durch ein Monitoring umgesetzt.


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich gemäß geänderten und ergänztem Beschlussvorschlag zu beschließen.
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 5.2_1_250203_SWLi_PPP (3249 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich TOP 5.2_2_2025-01-18_KWP (1150 KB)    
   
    25.02.2025 - Hauptausschuss
    Ö 5.10 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Das als Anlage 1 beiliegende Fachgutachten zur kommunalen Wärme- und Kälteplanung (KWP) wird beschlossen und ist strategische Grundlage für die Wärmewende in Lübeck.

2. Die Ziele der KWP sind bei allen planerischen, infrastrukturellen und baulichen Aktivitäten zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die städtischen Beteiligungen: Der Bürgermeister als städtischer Gesellschaftervertreter wirkt auf die Berücksichtigung der Ziele hin.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungen der Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Basis des kommunalen Wärmeplans zügig weiter zu entwickeln. Hierzu werden den zuständigen Gremien notwendige Beschlussfassungen entgegengebracht. Zum Start der KWP-Umsetzung werden die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH beauftragt, bis zum Sommer 2025 einen Zeitplan für bereits bestehende Transformations- und Ausbauplanungen ihrer Wärmenetze vorzulegen sowie eine Priorisierung der in der KWP genannten Fernwärmeeignungsgebiete nach aussagekräftigen Kriterien aufzuzeigen.

4. Die KWP wird in Kooperation mit dem Begleitgremium kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben. Jährlich berichtet die Klimaleitstelle über vorzunehmende Aktualisierungen.

5. Die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der genannten Priorisierung und der zeitlichen Vorgaben, überwacht und durch ein Monitoring umgesetzt.


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X

 

Der Hauptausschuss stimmt einstimmig für die

Weitergabe der Beschlussvorlage ohne Votum an die Bürgerschaft.
 

   
    27.02.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.17 - geändert beschlossen
   

Beschluss in ergänzter Fassung gemäß TOP 9.17.1:

 

1. Das als Anlage 1 beiliegende Fachgutachten zur kommunalen Wärme- und Kälteplanung (KWP) wird beschlossen und ist strategische Grundlage für die Wärmewende in Lübeck.

2. Die Ziele der KWP sind bei allen planerischen, infrastrukturellen und baulichen Aktivitäten zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die städtischen Beteiligungen: Der Bürgermeister als städtischer Gesellschaftervertreter wirkt auf die Berücksichtigung der Ziele hin.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungen der Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Basis des kommunalen Wärmeplans zügig weiter zu entwickeln. Hierzu werden den zuständigen Gremien notwendige Beschlussfassungen entgegengebracht. Zum Start der KWP-Umsetzung werden die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH beauftragt, bis zum Sommer 2025 einen Zeitplan für bereits bestehende Transformations- und Ausbauplanungen ihrer Wärmenetze vorzulegen sowie eine Priorisierung der in der KWP genannten Fernwärmeeignungsgebiete nach aussagekräftigen Kriterien aufzuzeigen.

4. Die KWP wird in Kooperation mit dem Begleitgremium kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben. Jährlich berichtet die Klimaleitstelle über vorzunehmende Aktualisierungen.

5. Die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der genannten Priorisierung und der zeitlichen Vorgaben, überwacht und durch ein Monitoring umgesetzt.


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

in ergänzter Fassung gem. TOP 9.17.1

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

40

Nein-Stimmen

5

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
AfD: Aussetzung Masterplan Klimaschutz (Abschließende Überweisung.)
VO/2025/13900  
Ö 6.2  
SPD & FW: Evaluation des Klimaanpassungskonzepts "Lübeck sorgt vor" (Abschließend überwiesen.)
VO/2024/13102  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN), AM Kevin Kleinert (CDU): ÄA Kommunale Wärmeplanung
VO/2024/13808-02  
Ö 8     Polizeibeirat    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift      
N 11.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.01.2025      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12.1     Sachstand zur Bewertung der Feuerwehrhäuser      
N 12.2     Sicherheitskonzept      
N 13     Berichte      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 14.1     Ersatzbeschaffung von Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes sowie Beschaffung von beweglichen Ausstattungsgegenständen der Rettungsdienstfahrzeuge      
N 15     Verschiedenes      
N 15.1     Frostschäden an einem Löschfahrzeug      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP3.2.2_ Waffenbehörde Lübeck_Statistik 2024 (134 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich TOP 4.2_Statusliste_Klimaanpassungsmaßnahmen_2024_gesamt (1032 KB)