| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.01.2025 |
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SI/2025/801 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Mitteilungen der Vorsitzenden |
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| Ö 3.1.1 |
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Teilnahme des Polizeibeirates am Ausschuss |
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| Ö 3.1.2 |
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Sitzung am 13.05.2025 - Verlegung des Sitzungsortes |
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| Ö 3.2 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung
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| Ö 3.2.1 |
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Vorstellung Klima-Fördermittelmanagement |
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| Ö 3.2.2 |
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Masterplan Klimaschutz und Kommunale Wärmeplanung
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| Ö 3.2.3 |
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Sachstand der Aufforstungsgenehmigung in Niendorf
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| Ö 3.2.4 |
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Waffenverbot im ÖPNV
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| Ö 3.2.5 |
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Waffenbehörde Lübeck - Statistik 2024
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| Ö 3.3 |
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Beantwortung von Anfragen
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| Ö 3.3.1 |
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Winterdienst - Einsatz von Salzlauge
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| Ö 3.3.2 |
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Anfrage des AM Rolf Müller (FDP) zu VO/2024/13799: Lärmaktionsplan der Hansestadt Lübeck 2024 |
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VO/2024/13799-02 |
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| Ö 3.4 |
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Neue Anfragen |
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| Ö 3.4.1 |
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AM Katja Mentz (GAL): Parken auf Gehwegen in Kücknitz /Rangenberg |
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VO/2025/13961 |
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| Ö 3.4.2 |
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AM Katja Mentz (GAL): Anfrage zu Queerfeindlichkeit, Prävention und Schutz |
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VO/2025/13968 |
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| Ö 3.4.3 |
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AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Mehrwegangebotspflicht |
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VO/2025/13954 |
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| Ö 3.4.4 |
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AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Runder Tisch Mehrweg |
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VO/2025/13955 |
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| Ö 3.4.5 |
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AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Teilnahme der Hansestadt Lübeck am Papieratlas 2024/2025 |
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VO/2025/13956 |
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| Ö 3.4.6 |
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AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Chemikalien im Meeresschaum |
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VO/2025/13969 |
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| Ö 3.4.7 |
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AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Baumkürzung und Holzentnahme an der Straße Am Schellbruch |
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VO/2025/13970 |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Jahresbericht 2024 des Kommunalen Ordnungsdiensts |
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VO/2025/13974 |
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| Ö 4.2 |
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Umsetzung der Klimaanpassungsmaßnahmen im Jahr 2024 und Gründachförderung |
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VO/2025/13976 |
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| Ö 4.3 |
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Notfallsanitäterschule |
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VO/2024/13637 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Lärmaktionsplan der Hansestadt Lübeck 2024 |
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VO/2024/13799 |
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| Ö 5.2 |
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Kommunale Wärmeplanung |
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VO/2024/13808 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Das als Anlage 1 beiliegende Fachgutachten zur kommunalen Wärme- und Kälteplanung (KWP) wird beschlossen und ist strategische Grundlage für die Wärmewende in Lübeck. 2. Die Ziele der KWP sind bei allen planerischen, infrastrukturellen und baulichen Aktivitäten zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die städtischen Beteiligungen: Der Bürgermeister als städtischer Gesellschaftervertreter wirkt auf die Berücksichtigung der Ziele hin. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungen der Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Basis des kommunalen Wärmeplans zügig weiter zu entwickeln. Hierzu werden den zuständigen Gremien notwendige Beschlussfassungen entgegengebracht. Zum Start der KWP-Umsetzung werden die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH beauftragt, bis zum Sommer 2025 einen Zeitplan für bereits bestehende Transformations- und Ausbauplanungen ihrer Wärmenetze vorzulegen sowie eine Priorisierung der in der KWP genannten Fernwärmeeignungsgebiete nach aussagekräftigen Kriterien aufzuzeigen. 4. Die KWP wird in Kooperation mit dem Begleitgremium kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben. Jährlich berichtet die Klimaleitstelle über vorzunehmende Aktualisierungen. 5. Die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der genannten Priorisierung und der zeitlichen Vorgaben, überwacht und durch ein Monitoring umgesetzt.
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17.02.2025 - Bauausschuss |
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Ö 3.4 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Das als Anlage 1 beiliegende Fachgutachten zur kommunalen Wärme- und Kälteplanung (KWP) wird beschlossen und ist strategische Grundlage für die Wärmewende in Lübeck. 2. Die Ziele der KWP sind bei allen planerischen, infrastrukturellen und baulichen Aktivitäten zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die städtischen Beteiligungen: Der Bürgermeister als städtischer Gesellschaftervertreter wirkt auf die Berücksichtigung der Ziele hin. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungen der Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Basis des kommunalen Wärmeplans zügig weiter zu entwickeln. Hierzu werden den zuständigen Gremien notwendige Beschlussfassungen entgegengebracht. Zum Start der KWP-Umsetzung werden die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH beauftragt, bis zum Sommer 2025 einen Zeitplan für bereits bestehende Transformations- und Ausbauplanungen ihrer Wärmenetze vorzulegen sowie eine Priorisierung der in der KWP genannten Fernwärmeeignungsgebiete nach aussagekräftigen Kriterien aufzuzeigen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Gebiete, in denen voraussichtlich keine dezentrale klima-neutrale Versorgung möglich ist, eine hohe Priorisierung erhalten. 4. Die KWP wird in Kooperation mit dem Begleitgremium kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben. Jährlich berichtet die Klimaleitstelle über vorzunehmende Aktualisierungen. 5. Die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der genannten Priorisierung und der zeitlichen Vorgaben, überwacht und durch ein Monitoring umgesetzt. 6. Für die weitere Betrachtung der Fernwärmeeignungsgebiete wird als Ziel festgesetzt, dass Fernwärmenetze aktuell nur dort weiterverfolgt werden sollen, wo die weitere Analyse ergibt, dass die Fernwärmeversorgung für die Bürger:innen mit hoher Sicherheit eine wirtschaftlich attraktive Lösung darstellt oder keine dezentrale klimaneutrale Versorgung möglich ist. 7. Der Bürgermeister wird beauftragt, wenn neue Erkenntnisse insbesondere zur Nichteignung von Gebieten unter diesen Voraussetzungen vorliegen, eine schnellstmögliche und transparente Kommunikation an die betroffenen Bürger:innen sicherzustellen, damit diese rechtzeitig Planungssicherheit haben. 8. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zum Sommer 2025 (zeitgleich mit der Transformations- und Ausbauplanung der Stadtwerke) ein rechtssicheres Konzept vorzulegen, dass sicherstellt, dass die zukünftig zu errichtenden Fernwärmenetze eine für die Bürger:innen dauerhaft wirtschaftlich attraktive Lösung darstellen. In diesem Konzept soll - unter Berücksichtigung der finanziellen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Stadtwerke geprüft werden, welche Maßnahmen erforderlich und möglich sind, um die Realisierung der netzgebundenen Wärmewende sicherzustellen. Das Konzept soll auch auflisten, welche Satzungen geändert werden müssen, um rechtliche Hürden für die Wärmewende zu beseitigen und einen Fahrplan für die Umsetzung enthalten.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | X | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 14 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß ergänztem Beschlussvorschlag zu beschließen
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18.02.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 5.2 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Das als Anlage 1 beiliegende Fachgutachten zur kommunalen Wärme- und Kälteplanung (KWP) wird beschlossen und ist strategische Grundlage für die Wärmewende in Lübeck. 2. Die Ziele der KWP sind bei allen planerischen, infrastrukturellen und baulichen Aktivitäten zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die städtischen Beteiligungen: Der Bürgermeister als städtischer Gesellschaftervertreter wirkt auf die Berücksichtigung der Ziele hin. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungen der Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Basis des kommunalen Wärmeplans zügig weiter zu entwickeln. Hierzu werden den zuständigen Gremien notwendige Beschlussfassungen entgegengebracht. Zum Start der KWP-Umsetzung werden die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH beauftragt, bis zum Sommer 2025 einen Zeitplan für bereits bestehende Transformations- und Ausbauplanungen ihrer Wärmenetze vorzulegen sowie eine Priorisierung der in der KWP genannten Fernwärmeeignungsgebiete nach aussagekräftigen Kriterien aufzuzeigen. 4. Die KWP wird in Kooperation mit dem Begleitgremium kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben. Jährlich berichtet die Klimaleitstelle über vorzunehmende Aktualisierungen. 5. Die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der genannten Priorisierung und der zeitlichen Vorgaben, überwacht und durch ein Monitoring umgesetzt.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 13 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | 2 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich gemäß geänderten und ergänztem Beschlussvorschlag zu beschließen.
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25.02.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 5.10 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Das als Anlage 1 beiliegende Fachgutachten zur kommunalen Wärme- und Kälteplanung (KWP) wird beschlossen und ist strategische Grundlage für die Wärmewende in Lübeck. 2. Die Ziele der KWP sind bei allen planerischen, infrastrukturellen und baulichen Aktivitäten zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die städtischen Beteiligungen: Der Bürgermeister als städtischer Gesellschaftervertreter wirkt auf die Berücksichtigung der Ziele hin. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungen der Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Basis des kommunalen Wärmeplans zügig weiter zu entwickeln. Hierzu werden den zuständigen Gremien notwendige Beschlussfassungen entgegengebracht. Zum Start der KWP-Umsetzung werden die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH beauftragt, bis zum Sommer 2025 einen Zeitplan für bereits bestehende Transformations- und Ausbauplanungen ihrer Wärmenetze vorzulegen sowie eine Priorisierung der in der KWP genannten Fernwärmeeignungsgebiete nach aussagekräftigen Kriterien aufzuzeigen. 4. Die KWP wird in Kooperation mit dem Begleitgremium kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben. Jährlich berichtet die Klimaleitstelle über vorzunehmende Aktualisierungen. 5. Die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der genannten Priorisierung und der zeitlichen Vorgaben, überwacht und durch ein Monitoring umgesetzt.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig für die Weitergabe der Beschlussvorlage ohne Votum an die Bürgerschaft.
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27.02.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.17 - geändert beschlossen |
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Beschluss in ergänzter Fassung gemäß TOP 9.17.1: 1. Das als Anlage 1 beiliegende Fachgutachten zur kommunalen Wärme- und Kälteplanung (KWP) wird beschlossen und ist strategische Grundlage für die Wärmewende in Lübeck. 2. Die Ziele der KWP sind bei allen planerischen, infrastrukturellen und baulichen Aktivitäten zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die städtischen Beteiligungen: Der Bürgermeister als städtischer Gesellschaftervertreter wirkt auf die Berücksichtigung der Ziele hin. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungen der Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Basis des kommunalen Wärmeplans zügig weiter zu entwickeln. Hierzu werden den zuständigen Gremien notwendige Beschlussfassungen entgegengebracht. Zum Start der KWP-Umsetzung werden die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH beauftragt, bis zum Sommer 2025 einen Zeitplan für bereits bestehende Transformations- und Ausbauplanungen ihrer Wärmenetze vorzulegen sowie eine Priorisierung der in der KWP genannten Fernwärmeeignungsgebiete nach aussagekräftigen Kriterien aufzuzeigen. 4. Die KWP wird in Kooperation mit dem Begleitgremium kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben. Jährlich berichtet die Klimaleitstelle über vorzunehmende Aktualisierungen. 5. Die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der genannten Priorisierung und der zeitlichen Vorgaben, überwacht und durch ein Monitoring umgesetzt.
Abstimmungsergebnis in ergänzter Fassung gem. TOP 9.17.1 | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 40 | Nein-Stimmen | 5 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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AfD: Aussetzung Masterplan Klimaschutz (Abschließende Überweisung.) |
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VO/2025/13900 |
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| Ö 6.2 |
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SPD & FW: Evaluation des Klimaanpassungskonzepts "Lübeck sorgt vor" (Abschließend überwiesen.) |
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VO/2024/13102 |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN), AM Kevin Kleinert (CDU): ÄA Kommunale Wärmeplanung |
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VO/2024/13808-02 |
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| Ö 8 |
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Polizeibeirat |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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| Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.01.2025 |
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| N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 12.1 |
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Sachstand zur Bewertung der Feuerwehrhäuser |
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| N 12.2 |
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Sicherheitskonzept |
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| N 13 |
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Berichte |
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| N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 14.1 |
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Ersatzbeschaffung von Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes sowie Beschaffung von beweglichen Ausstattungsgegenständen der Rettungsdienstfahrzeuge |
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| N 15 |
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|
Verschiedenes |
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| N 15.1 |
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Frostschäden an einem Löschfahrzeug |
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| Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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