Die Hansestadt Lübeck ist gemäß der aktuell gültigen Fassung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein (§7 Abs. EWKG) verpflichtet, bis Ende 2024 einen kommunalen Wärme- und Kälteplan (KWP) aufzustellen. Ziel dieses Planwerks ist es, ein Szenario für eine klimaneutrale Wärmeversorgung aller Gebäude im Stadtgebiet zu erstellen sowie die wesentlichen Schritte zur Umsetzung dieses Szenarios aufzuzeigen. Das Fachgutachten KWP ist eine wichtige Grundlage für den Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung Lübecks und erleichtert durch die übergeordnete strategische Betrachtung die Umsetzung der Wärmewende.
Das in der Anlage 1 befindliche Fachgutachten KWP wurde dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur als Entwurf Ende des Jahres 2024 zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht nach EWKG zugesendet. Gemäß Absprache zwischen der Hansestadt Lübeck, Klimaleitstelle und dem Ansprechpartner im Land hat die Lübecker Bürgerschaft eine Frist bis Ende Februar 2025 erhalten, um den KWP zu beschließen. Zwischenzeitlich fand die stadtinterne Beteiligung statt. Im Anschluss wurden entsprechend der eingegangenen Hinweise redaktionelle Anpassungen im Gutachten vom Auftragnehmer (Stadtwerke Lübeck Innovation GmbH (SWLi) vorgenommen.
Werdegang
Am 29. September 2022 beauftragte die Bürgerschaft die Verwaltung mit der Erstellung eines KWP (VO/2022/11376). Nach Einwerbung der Konnexitätsmittel des Landes in Höhe von 159.733,80 Euro, bereitete die Klimaleitstelle die Ausschreibung der Leistung vor, die dem Hauptausschuss am 25.04.2023 vorgelegt (VO/2023/11969) wurde. Der Hauptausschuss beauftragte hingegen den Bürgermeister, den Auftrag im Wege einer Inhouse-Vergabe der Stadtwerke Lübeck Innovation GmbH (SWLi) zu übertragen. Diese haben für die umfangreichen Datenverarbeitungen und Berechnungen einen Unterauftragnehmer eingebunden.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Erstellung des KWP wurde über die gesamte Entstehungszeit begleitet durch:
1. Die Kernarbeitsgruppe (monatliche Treffen)
Aufgaben: Koordination, inhaltlicher Input, fachliche Prüfung, Beratung, Abgleich mit anderen städtischen Belangen
Teilnahme: SWLi, Klimaleitstelle, Bereich Stadtplanung und Bauordnung (FB5), Bereich Haushalt und Steuerung (FB1), dem wissenschaftlichen Beirat (ein Professor der Technischen Hochschule Lübeck und ein Professor der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg), dem Auftragnehmer der SWLi (green ventory)
2. Das Begleitgremium (vierteljährliche Treffen)
Aufgaben: Information, Diskussion des Zwischenstandes, Aufnahme von Wünschen und Rückmeldungen
Teilnahme: SWLi, Stadtverwaltung, Parteien, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Schornsteinfeger, Innung Sanitär/Heizung/Klima, Verband Norddeutscher Wohnungswirtschaft, Wohnungsbaugesellschaften, Haus & Grund; Verband Wohneigentum, Investitionsbank Schleswig-Holstein, Travenetz, Umweltverbände, Stadtwerke Lübeck, Wirtschaftsförderung, Verbraucherzentrale
3. Veranstaltungen für Bürger:innen – Messe Go Gröen; Veranstaltung Gemeinnützige; Vorträge und Präsentationen auf unterschiedlichen Veranstaltungsformaten
4. Website, Imagefilm, Flyer, Pressearbeit
Inhalt und wichtige Ergebnisse des Lübecker KWP
Das Konzept besteht im Wesentlichen aus fünf Schritten:
- Die Bestandsanalyse zeigt den aktuellen Wärmebedarf in Lübeck und die heutigen Energie-Versorgungsstrukturen.
- Die Prognose des zukünftigen Wärmebedarfs beschreibt die Einsparziele für Wärmeenergie durch energetische Gebäudesanierung bis zum Jahr 2040.
- Die Potenzialanalyse zeigt die lokal verfügbaren Wärmequellen in Bezug zum kalkulierten Wärmebedarf für das Jahr 2040.
- Das räumliche Konzept für die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung beschreibt die Eignung der verschiedenen städtischen Gebiete für die zentrale bzw. dezentrale Wärmeversorgung.
- Das Maßnahmenprogramm benennt die Handlungsschritte zur Zielerreichung. Für die Evaluation der Umsetzung wird ein begleitendes Monitoringkonzept empfohlen.
Die Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse inklusive der zu beschließenden Maßnahmen ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Weiteres Vorgehen/Ausblick
Als eine übergeordnete Maßnahme der KWP zur Forcierung des Ausbaus leitungsgebundener Wärme wird die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH beauftragt, einen Zeitplan für bereits bestehende Transformations- und Ausbauplanungen ihrer Wärmenetze vorzulegen sowie eine Priorisierung der in der KWP genannten Fernwärmeeignungsgebiete nach aussagekräftigen Kriterien aufzuzeigen.
Die Kommune hat vom Gesetzgeber den Auftrag erhalten, den Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung vor Ort strategisch zu planen und zu lenken. Der KWP, der inhaltlich entsprechend §7 Abs. 4 EWKG zu beschließen ist, ist dabei im Sinne des Gesetzes ein strategisches Planungsinstrument mit informatorischem Gehalt. Er hat keine unmittelbare rechtliche Bindungs- und Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Es bestehen allerdings Berücksichtigungspflichten für die Verwaltung, zum Beispiel im Rahmen der Bauleitplanung (z.B. §1 Abs. 6, Nr. 7 g BauGB). Um diese Berücksichtigungspflichten im Zuge der Stadtentwicklung zu erfüllen, müssen die Ergebnisse des vorliegenden Fachgutachtens bezüglich der flächenrelevanten Inhalte weiterentwickelt und konkretisiert werden.
Ziel ist u.a., vor Ort geeignete Flächen für die klimaneutrale Wärmegewinnung in ausreichender Dimensionierung für den ermittelten Bedarf zur Verfügung zu stellen. Während die Energieversorgungsunternehmen (insbesondere die Gesellschaften der Stadtwerke Gruppe) nun die Aufgabe haben, im Zuge der Transformations- und Ausbauplanungen der Wärmenetze den konkreten Wärmebedarf der jeweiligen Teilnetze zu spezifizieren, wird die Stadtverwaltung mittels der Beauftragung einer begleitenden Flächenanalyse die Eignung von Flächen für die Wärmegewinnung prüfen und konkreter darstellen. Die Ergebnisse der Analysen werden für die Flächennutzungs- und Bauleitplanung zur Verfügung gestellt und im Rahmen der weiteren Planungsvorlagen der Politik zum Beschluss vorgelegt. Die Sicherung dieser Flächen für die Wärmegewinnung ist dann grundlegende Voraussetzung für die Umsetzung der KWP. Auch die unabhängig von aktuellen Planungen stattfindende, übergeordnete Steuerung der Flächenentwicklung ist für eine entsprechende Flächensicherung von Relevanz.
Die Inhalte des vorliegenden Entwurfs zum Fachgutachten KWP sind als „lebendes Dokument“ zu verstehen. Da sich sowohl die gesetzlichen als auch die technischen und finanziellen Rahmenbedingungen rasant ändern, wird das Fachgutachten KWP anlassbezogen angepasst und fortgeschrieben werden. Die Weiterentwicklung von Wärmepumpen zum Beispiel wird einen leiseren Betrieb ermöglichen, was die Einsatzmöglichkeiten dieser Technik deutlich vergrößern wird. Auch die finanziellen Rahmenbedingungen werden durch die CO2-Steuer und zukünftige Förderprogramme noch mehr Vorteile für die Lösungen für erneuerbare Energien mit sich bringen. Die Stadtverwaltung beobachtet die Entwicklung dieser Rahmenbedingungen, was ggf. zu Neuberechnungen der Potenziale und zur Anpassung von Maßnahmen einschließlich neuer Beschlussfassungen führen wird. Weiterer Nachsteuerungsbedarf kann sich aus dem Monitoring der Maßnahmenumsetzung ergeben.
Mit dem Beschluss des KWP startet ein kontinuierlicher Prozess der Wärmewende, der herausfordernd ist und viele Ressourcen (personelle und finanzielle) benötigt. Dieser Prozess kann nur gelingen, wenn alle (weiterhin) mitmachen. Deshalb wird das Begleitgremium fortgeführt – möglicherweise mit einem modifizierten Teilnehmer:innenkreis. Die Anlage 4 gibt einen Überblick über die nun folgenden Umsetzungsschritte.
Rechtliche Informationen zur Beschlusswirkung
Die Energieversorger / Stadtwerke sind für den Ausbau der Wärmenetze verantwortlich und sollen gemäß Wärmeplanungsgesetz des Bundes eine signifikante Steigerung der klimaneutralen, leitungsgebundenen Wärmeversorgung realisieren.
Für die Bürger:innen löst der KWP allein keine frühere Geltung der Pflichten aus dem Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aus. So sind die Gebäudeeigentümer:innen bei der Nutzung einer bestimmten Wärmeversorgungsart weiterhin ausschließlich an die Bundes- und Landesgesetzgebung gebunden. Die im KWP dargestellten Eignungsgebiete für den Fernwärmeausbau werden auf dieser strategischen Planungsstufe lediglich zur Prüfung der Realisierbarkeit vorgeschlagen. Erst wenn als Ergebnis dieser Prüfung ein Gebiet von der Lübecker Bürgerschaft per Satzung als Wärmenetzneu- oder Wärmenetzausbaugebiet ausgewiesen würde, würden die Fristen des GEG früher gelten. Verpflichtungen könnten auch über eine Fernwärmesatzung konkretisiert werden. Ob und in welcher Form eine Fernwärmesatzung sinnvoll ist, muss im weiteren Verlauf der Umsetzungsplanung diskutiert und entschieden werden. Über einen Anschluss- und Benutzungszwang könnte überhaupt erst entschieden werden, wenn die ausgebauten Fernwärmegebiete entsprechend der aktuellen Gesetzeslage mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien gespeist werden können. Soziale Aspekte und Fragen der Klimagerechtigkeit wären dabei unbedingt mit zu berücksichtigen. So wird für die (entstehenden) Wärmenetzgebiete entscheidend sein, dass ein zukünftiger Fernwärmepreis attraktiver ist als die Realisierung einer eigenständigen, dezentralen Wärmelösung.