Beschluss:
1. Der Haushaltsplan 2023, bestehend aus
dem Vorbericht | Anlage 1 |
den Ergebnis- und Finanzplänen gesamt und je Produkt | Anlage 2 |
dem Stellenplan sowie | Anlage 3 |
dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen.
2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus
den städtischen Budgetübersichten Anlage 5
werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in
dem Haushalt 2023 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen
Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen
Mehreinzahlungen zu realisieren.
3. Ergänzend werden der Abschluss der Maßnahmen zur Haushalts-
konsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit
dem Land Schleswig-Holstein geschlossenen Konsolidierungsvertrag Anlage 6a
und weitere Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 6b
wie auch die Durchführungsbestimmungen zum Haushalt Anlage 7
beschlossen.
4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 120 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit
dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.
5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.034.539.800 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.032.716.400 EUR
einen Jahresüberschuss von 1.823.400 EUR
einen Jahresfehlbetrag von
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 995.440.800 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 963.723.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.060.600 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 189.481.200 EUR
festgesetzt. (Stand: 15.08.2022)
§ 2
Es werden festgesetzt:
- der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen 68.000.300 EUR
- der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 59.535.000 EUR
- der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 295.000.000 EUR
- die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.077,208
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 400 % |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 500 % |
2. | Gewerbesteuer | 450 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2023 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.
_______________________
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.
(Ende des Satzungstextes)
Stellenplan
Der Stellenplan 2022 (3.949,246 Planstellen) wird zu dem
Haushaltsjahr 2023 um die sich aus der Anlage 3
ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023
festgesetzt: 4.077,208 Planstellen.
Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)