Tagesordnung - Sondersitzung des Hauptausschusses - Haushaltsberatung (gemeinsam mit dem Bauausschuss)  

Bezeichnung: Sondersitzung des Hauptausschusses - Haushaltsberatung (gemeinsam mit dem Bauausschuss)
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 14.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:22 Anlass: Sitzung
Raum: Drägerforum
Ort: Drägerforum. Finkenberg 33, 23558 Lübeck
Anlagen:
Parkplätze
Maßnahmen im Straßenraum 2023

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift    
Ö 3  
Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Sachstandsbericht zu den aktuellen Parkhausneubauten
VO/2022/11422  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
Haushalt 2023
Enthält Anlagen
VO/2022/11299  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

1. Der Haushaltsplan 2023, bestehend aus

dem Vorbericht 

Anlage 1

den Ergebnis- und Finanzplänen gesamt und je Produkt

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

wird beschlossen.

 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus

    den sdtischen Budgetübersichten     Anlage 5

 

werden zur Kenntnis genommen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in

dem Haushalt 2023 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen

Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen

Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

3. Ergänzend werden der Abschluss der Maßnahmen zur Haushalts-

   konsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit

   dem Land Schleswig-Holstein geschlossenen Konsolidierungsvertrag   Anlage 6a

und weitere Konsolidierungsmaßnahmen     Anlage 6b

 

   wie auch die Durchführungsbestimmungen zum Haushalt   Anlage 7

 

beschlossen.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 120 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit

dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

 

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach

Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsberde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

   

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf   1.034.539.800 EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  1.032.716.400  EUR

 einen Jahresüberschuss von               1.823.400 EUR

 einen Jahresfehlbetrag von      

   

2. im Finanzplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf     995.440.800 EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf     963.723.200 EUR

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.060.600 EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Investitionstigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf   189.481.200    EUR

   

 

festgesetzt.                                                                       (Stand: 15.08.2022)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen    68.000.300 EUR

  1. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen  59.535.000 EUR
  2. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf             295.000.000 EUR
  3. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   4.077,208

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            

400 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      

500 %

2.

Gewerbesteuer

450 %

                                                                                             

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2023 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.           

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2022 (3.949,246 Planstellen) wird zu dem

Haushaltsjahr 2023 um die sich aus der       Anlage 3 

 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich

daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023

festgesetzt: 4.077,208 Planstellen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 

   
    13.09.2022 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2023, bestehend aus

dem Vorbericht 

Anlage 1

den Ergebnis- und Finanzplänen gesamt und je Produkt

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

wird beschlossen.

 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus

    den städtischen Budgetübersichten     Anlage 5

 

werden zur Kenntnis genommen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in

dem Haushalt 2023 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen

Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen

Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

3. Ergänzend werden der Abschluss der Maßnahmen zur Haushalts-

   konsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit

   dem Land Schleswig-Holstein geschlossenen Konsolidierungsvertrag   Anlage 6a

und weitere Konsolidierungsmaßnahmen     Anlage 6b

 

   wie auch die Durchführungsbestimmungen zum Haushalt   Anlage 7

 

beschlossen.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 120 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit

dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

 

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach

Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

   

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf   1.034.539.800 EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  1.032.716.400  EUR

 einen Jahresüberschuss von               1.823.400 EUR

 einen Jahresfehlbetrag von      

   

2. im Finanzplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf     995.440.800 EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf     963.723.200 EUR

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.060.600 EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf   189.481.200    EUR

   

 

festgesetzt.                                                                       (Stand: 15.08.2022)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen    68.000.300 EUR

  1. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen  59.535.000 EUR
  2. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf             295.000.000 EUR
  3. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   4.077,208

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            

400 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      

500 %

2.

Gewerbesteuer

450 %

                                                                                             

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2023 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2022 (3.949,246 Planstellen) wird zu dem

Haushaltsjahr 2023 um die sich aus der       Anlage 3 

 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich

daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023

festgesetzt: 4.077,208 Planstellen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

x


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Fraktionsinfos_Haushalt2023 (691 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Haushalt-2023_Fragen-HA-13.09.2022_Antworten (239 KB)    
   
    14.09.2022 - Bauausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 5.1 - Antworten auf die Anfragen zum Haushalt (238 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich TOP 5.1 - Haushalt 2023 (691 KB)    
   
    14.09.2022 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2023, bestehend aus

dem Vorbericht 

Anlage 1

den Ergebnis- und Finanzplänen gesamt und je Produkt

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

wird beschlossen.

 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus

    den städtischen Budgetübersichten     Anlage 5

 

werden zur Kenntnis genommen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in

dem Haushalt 2023 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen

Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen

Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

3. Ergänzend werden der Abschluss der Maßnahmen zur Haushalts-

   konsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit

   dem Land Schleswig-Holstein geschlossenen Konsolidierungsvertrag   Anlage 6a

und weitere Konsolidierungsmaßnahmen     Anlage 6b

 

   wie auch die Durchführungsbestimmungen zum Haushalt   Anlage 7

 

beschlossen.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 120 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit

dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

 

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach

Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

   

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf   1.034.539.800 EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  1.032.716.400  EUR

 einen Jahresüberschuss von               1.823.400 EUR

 einen Jahresfehlbetrag von      

   

2. im Finanzplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf     995.440.800 EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf     963.723.200 EUR

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.060.600 EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf   189.481.200    EUR

   

 

festgesetzt.                                                                       (Stand: 15.08.2022)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen    68.000.300 EUR

  1. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen  59.535.000 EUR
  2. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf             295.000.000 EUR
  3. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   4.077,208

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            

400 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      

500 %

2.

Gewerbesteuer

450 %

                                                                                             

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2023 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2022 (3.949,246 Planstellen) wird zu dem

Haushaltsjahr 2023 um die sich aus der       Anlage 3 

 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich

daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023

festgesetzt: 4.077,208 Planstellen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

x


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Fraktionsinfos_Haushalt2023 (691 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Haushalt-2023_Fragen-HA-BA-14.09.2022_Antworten (230 KB)    
   
    29.09.2022 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2023, bestehend aus

dem Vorbericht 

Anlage 1

den Ergebnis- und Finanzplänen gesamt und je Produkt

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

wird beschlossen.

 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus

    den städtischen Budgetübersichten     Anlage 5

 

werden zur Kenntnis genommen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in

dem Haushalt 2023 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen

Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen

Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

3. Ergänzend werden der Abschluss der Maßnahmen zur Haushalts-

   konsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit

   dem Land Schleswig-Holstein geschlossenen Konsolidierungsvertrag   Anlage 6a

und weitere Konsolidierungsmaßnahmen     Anlage 6b

 

   wie auch die Durchführungsbestimmungen zum Haushalt   Anlage 7

 

beschlossen.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 120 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit

dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

 

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach

Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

   

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf   1.034.539.800 EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  1.032.716.400  EUR

 einen Jahresüberschuss von               1.823.400 EUR

 einen Jahresfehlbetrag von      

   

2. im Finanzplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf     995.440.800 EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf     963.723.200 EUR

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.060.600 EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf   189.481.200    EUR

   

 

festgesetzt.                                                                       (Stand: 15.08.2022)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen    68.000.300 EUR

  1. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen  59.535.000 EUR
  2. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf             295.000.000 EUR
  3. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   4.077,208

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            

400 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      

500 %

2.

Gewerbesteuer

450 %

                                                                                             

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2023 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2022 (3.949,246 Planstellen) wird zu dem

Haushaltsjahr 2023 um die sich aus der       Anlage 3 

 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich

daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023

festgesetzt: 4.077,208 Planstellen.

 


 

 

 

Abstimmungsergebnis: Annahme in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung, mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird.

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

29

Nein-Stimmen

13

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Im Anschluss an die Beratungen zum Haushalt findet in der Zeit von 17.50 bis 18.20 Uhr die Abendpause statt.
 

Ö 6  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8  
Gleichstellung    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13     Berichte      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Parkplätze (107 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Maßnahmen im Straßenraum 2023 (240 KB)