Veröffentlicht am 23.04.2026

Fristgerechte Einführung der Bezahlkarte in Lübeck

Ausgabe in zwei ausgewählten Unterkünften startet am 27. April 2026

Einführung der Bezahlkarte in Lübeck

Das Land Schleswig-Holstein hat alle Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, die Bezahlkarte spätestens bis Ende April 2026 einzuführen und an Personen auszugeben, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Ab Montag, 27. April 2026, erhalten die ersten Personen aus zwei ausgewählten Unterkünften ihre Bezahlkarte. Dabei handelt es sich um Personen ohne eigenes Bankkonto. Die Ausgabe erfolgt im Rahmen persönlicher Termine, in denen die Karteninhaber:innen umfassend über die Nutzung der Bezahlkarte informiert werden.

Insgesamt erhalten rund 800 Personen eine Bezahlkarte

Insgesamt werden in Lübeck rund 800 leistungsberechtigte Personen eine Bezahlkarte erhalten. Entsprechend sind etwa 800 Änderungsbescheide zu erstellen und Ausgabetermine zu organisieren. Der damit verbundene Aufwand ist erheblich, da für die individuelle Ausgabe und Beratung pro Termin ein entsprechend umfangreicher Zeitrahmen eingeplant werden muss.

Um die Umstellung transparent, nachvollziehbar und möglichst anwenderfreundlich zu gestalten, haben die Stabsstelle Migration und Ehrenamt gemeinsam mit dem Bereich Soziale Sicherung ein Kommunikationskonzept erarbeitet. Unter www.luebeck.de/bezahlkarte finden sowohl Karteninhaber:innen als auch Beratungsstellen, Fachdienste und weitere beteiligte Akteur:innen ausführliche Informationen zur Nutzung, Funktionsweise und Einschränkungen der Bezahlkarte sowie Antworten auf häufige Fragen.

Über die Einführung, geltende Regelungen und Nutzungsvorgaben, die Zielsetzung der Bundesregierung sowie die Haltung der Hansestadt Lübeck wurde bereits mit Pressemitteilung vom 19. Februar 2026 ausführlich informiert.

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