Veröffentlicht am 18.02.2026

Auswertung des Blitzers am Burgtor liegt vor

1210 Verkehrsteilnehmer:innen missachteten Zufahrtsverbot

Im Rahmen des Sicherheitskonzepts für den Lübecker Weihnachtsmarkt 2025 wurden eine Vielzahl unterschiedlicher Schutzmaßnahmen umgesetzt, um die Sicherheit der Besucher:innen bestmöglich zu gewährleisten. Zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen gehörte die temporäre Sperrung der Straße am Koberg und damit einhergehend eine Sperrung der Großen Burgstraße stadteinwärts.

Bedauerlicherweise musste die Stadtverwaltung bereits nach nur einer Woche feststellen, dass das geltende Zufahrtsverbot durch das Burgtor regelmäßig missachtet wurde und zu gefährlichen Wendemanövern vor dem Heiligen-Geist-Hospital führte.

Zur Überwachung des Durchfahrtverbots durch das Burgtor wurde schließlich ein mobiler Blitzer eingesetzt.

Die Auswertung des Geräts hat nun ergeben, dass vom 11. bis 30. Dezember 2025 insgesamt 1210 Verkehrsteilnehmer:innen (Pkw und Motorräder) erfasst wurden - davon 576 Auswärtige und 634 mit Lübecker Kennzeichen – die nun mit einem Bußgeldbescheid in Höhe von 50 Euro rechnen müssen. 60 Fahrzeuge wurden gleich mehrfach beim Falschfahren abgelichtet: 49 Fahrzeuge wurden zweimal geblitzt und sieben Fahrzeuge wurden dreimal geblitzt. Darüber hinaus wurde ein Fahrzeug viermal, ein weiteres fünfmal und jeweils ein Fahrzeug sieben und zehnmal geblitzt. Aufnahmen von nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmer:innen wurden umgehend gelöscht.

„Die Ordnungsbehörde hat neben der Polizei die Aufgabe, die Überwachung des Verkehrs in Lübeck vorzunehmen. Absolute Sicherheit kann es nie geben, dennoch hat der Schutz der Besucherinnen und Besucher des Weihnachtsmarktes oberste Priorität“, betont Senatorin Monika Frank. „Insbesondere am Koberg erforderte die verkehrliche Situation besondere Maßnahmen, um die Gefährdung der zu Fußgehenden so gering wie möglich zu halten.“

Erhebung personenbezogener Daten nur bei Verdacht auf Ordnungswidrigkeit

Der Überwachungsbereich des Blitzers war auf die Fahrbahn begrenzt, sodass Fußgänger:innen nur erfasst wurden, wenn diese sich auf die Fahrbahn begeben haben. Fahrradfahrende wurden deshalb erfasst, weil sich der Radweg auf der Burgtorbrücke abgegrenzt auf der Fahrbahn befindet.

Während der Überwachung des Verkehrsraums durch einen Blitzer werden zunächst keinerlei personenbezogene Daten erhoben. Dies geschieht erst nach begründetem Anfangsverdachts einer Ordnungswidrigkeit.

Die Erhebung von Bilddaten erfolgt auf Grundlage der Strafprozeßordnung (StPO) in Verbindung mit dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Diese Daten werden auf einem physischen Datenträger im Messsystem verschlüsselt gespeichert – dies ist bei Geräten, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen sind, üblich. Die Auswertung erfolgt nur durch besonders geschulte Mitarbeiter:innen, welche dann die Bilder und alle dazugehörigen Daten umgehend löschen, die keinen weiteren Anhaltspunkt für eine Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit bieten.

Hintergrund: Missachtung des Zufahrtverbots

Die Straße Koberg in der Lübecker Innenstadt war während des Zeitraums des Lübecker Weihnachtsmarkts temporär täglich von 10.30 bis 22 Uhr gesperrt, so dass die Große Burgstraße stadteinwärts zur Sackgasse wurde. Vor diesem Hintergrund wurde parallel ein Zufahrtsverbot für den motorisierten Verkehr während dieser Zeit erlassen, da die Straßenverhältnisse keine Wendemöglichkeit zuließen. Bereits in den ersten Tagen stellte der Kommunale Ordnungsdienst eine massive Missachtung dieses Zufahrtsverbots fest, was gefährliche Brems- und Wendemanöver an einer der belebtesten Stellen des Weihnachtsmarktes zur Folge hatte. Da eine personelle tägliche Kontrolle während des gesamten Veranstaltungszeitraums nicht leistbar war, wurde ein mobiler Blitzer zur Überwachung eingesetzt.

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