Veröffentlicht am 17.02.2026

Änderung der Parkordnung in der Neuengammer Straße

Aufgrund der geringen Straßenbreite wird ein einseitiges Halteverbot eingerichtet

Verkehrsschild Halteverbot

Aufgrund von Hinweisen und Beschwerden wurde die Parksituation in der Neuengammer Straße verkehrlich überprüft und neu bewertet. Dabei wurde festgestellt, dass Fahrzeuge auf einer Straßenseite verbotswidrig auf dem Gehweg parken und diesen dadurch erheblich einengen.

Ein beidseitiges Parken auf der Fahrbahn ist aufgrund der geringen Straßenbreite nicht möglich, da in diesem Fall keine ausreichende Duchfahrtsbreite für Fahrzeuge mehr gewährleistet wäre. Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Halten an engen Straßenstellen verboten. Eine enge Straßenstelle liegt vor, wenn die Durchfahrtsbreite weniger als 3,05 Meter beträgt. Die Regel gilt immer, auch wenn keine Verkehrszeichen vorhanden sind.

Aufgrund des schmalen Straßenquerschnitts kann alternativ auch das Parken auf den Gehwegen nicht erlaubt werden. Zur eindeutigen Regelung der Parkordnung wird daher auf einer Seite das Verkehrszeichen 283 (absolutes Haltverbot) eingerichtet. Auf dieser Straßenseite ist dann das Halten und Parken auf der Fahrbahn nicht mehr zulässig.

Es wird darum gebeten, die Verkehrszeichen zu beachten und damit die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck wurde vorab über die verkehrlichen Änderungen informiert.

Weitere Informationen sind online abrufbar unter www.luebeck.de/parkregeln +++