Veröffentlicht am 14.12.2022

Einschränkung der Bewohnerparkplätze in der Schlumacherstrasse

Einschränkungen in einem Teilbereich notwendig für die Versorgung der Gastronomiebetriebe

Das Bewohnerparkrecht in der Schlumacherstrasse wird im Bereich der Hausnummern 12 bis 16 tagsüber eingeschränkt. Bewohner mit Parkausweis A können ihre Fahrzeuge zukünftig nur noch von Montag bis Samstag von 16 bis 10 Uhr und sonntags ganztägig in diesem Straßenabschnitt parken.

Die Einschränkung wird notwendig, um den umliegenden Gastronomiebetrieben eine gesicherte Möglichkeit zur Anlieferung ihrer Waren anzubieten. Durch das dauerhafte Abstellen von Bewohnerfahrzeugen in diesem Bereich war die Nutzung des bestehenden eingeschränkten Halteverbots zu Ladezwecken bisher nicht möglich. Die Be- und Entladetätigkeit erfolgte auf der Fahrbahn der stark frequentierten Fahrradstraße. Dabei kam es immer wieder zur Behinderung des Radverkehrs. +++