Veröffentlicht am 29.04.2022

Corona: Regeln zur Absonderung erneut verlängert

Hansestadt Lübeck verlängert die Quarantäne-Regeln per Allgemeinverfügung bis zum 15. Mai 2022

Die Hansestadt Lübeck verlängert auf Grundlage des Erlasses des Landes Schleswig-Holstein vom 26. April 2022 die Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit. Die Allgemeinverfügung tritt am 1. Mai 2022 in Kraft und ist befristet bis zum 15. Mai 2022.

Demnach gilt generell weiterhin:

Mit dem Coronavirus infizierte Personen und Haushaltsangehörige als enge Kontaktpersonen von infizierten Personen müssen sich für zehn Tage in die eigene Häuslichkeit absondern. Die Absonderung endet spätestens nach zehn Tagen, ohne dass es der Anordnung des Gesundheitsamtes bedarf. Ausgenommen von der Quarantäne sind enge Kontaktpersonen von infizierten Haushaltsangehörigen, die im Sinne der Corona-Schutzausnahmenverordnung vollständig geimpft oder genesen sind. Frühestens am siebten Tag ist eine Freitestung durch einen zertifizierten SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest einer Teststelle oder PCR-Test möglich.

Infizierte Beschäftigte in Gesundheitsberufen einschließlich Einrichtungen der Eingliederungshilfe und ambulanten Pflegedienste können sich erst am siebten Tag freitesten lassen, wenn sie zuvor 48 Stunden symptomfrei sind.

Schüler:innen, Kita-Kinder sowie Kinder in den Angeboten der Kindertagesbetreuung als enge Kontaktpersonen von infizierten Haushaltsangehörigen können frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen zertifizierten SARS-CoV-2- Antigen-Schnelltest oder durch PCR-Test eine Absonderung beenden. Die Freitestung bedarf keiner Anordnung des Gesundheitsamtes. Der Nachweis ist auf Verlangen dem Gesundheitsamt vorzuzeigen.

Weiterhin bleibt die Verpflichtung bestehen, bei einem positiven Test sich unverzüglich in die häusliche Absonderung zu begeben. Bei einem positiven Antigen-Schnell- oder Selbsttest ist dieser durch einen PCR-Test zu bestätigen.

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut:

Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über die Anordnungzur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch dasneuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktpersonin einer geeigneten Häuslichkeit

Ausführliche und tagesaktuelle Informationen zur Quarantäne sind online abrufbar unter www.luebeck.de/quarantaene.

Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sowie Informationen zu den geltenden Regeln und Maßnahmen sind telefonisch montags bis freitags von 8 bis 20.30 Uhr unter der Rufnummer (0451) 122 - 2676 erhältlich oder können online abgerufen werden unter www.luebeck.de/coronavirus. +++