Veröffentlicht am 08.04.2022

Aufstallungspflicht in der Hansestadt Lübeck wird aufgehoben

Geflügelhalter dürfen Ihre Tiere ab 9. April 2022 wieder draußen halten

Das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest in der Region hat sich deutlich abgeschwächt. Es wurde in den vergangenen sechs Wochen im Stadtgebiet kein Fall von Wildgeflügelpest mehr nachgewiesen. Ab Sonnabend, 9. April 2022, dürfen Geflügelhalter ihre Tiere wieder draußen halten.

Die vom Land verordneten Biosicherheitsmaßnahmen müssen von allen Geflügelhaltern weiterhin eingehalten werden. Hierzu zählen insbesondere:

· Futterstellen für Hausgeflügel sollen für wildlebende Vögel nicht zugänglich sein.

· Geflügelausläufe, die an Gewässer heranreichen, sind so abzusperren, dass das Geflügel nicht an diese Gewässer gelangen kann.

· Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.

· Bei gehäuften Verlusten (mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren) hat der Tierhalter unverzüglich einen Tierarzt hinzuzuziehen.

· Beim Betreten der Geflügelhaltungen ist Schutzkleidung inklusive Schuhwerk, die ausschließlich in der Geflügelhaltung verwendet wird, anzulegen. Die Schutzkleidung ist nach Gebrauch regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren. Bei Verwendung von Einwegkleidung, ist diese unverzüglich nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen. +++