Veröffentlicht am 12.01.2022

Geänderte Vorfahrtsregelungen in der Mecklenburger Landstraße

Ausnahmegenehmigung für Kreisstraße auf dem Priwall aufgehoben: Statt Tempo-30-Zone jetzt Einzelbeschilderung

Ab heute ändern sich die Vorfahrtsregelung in der gesamten Mecklenburger Landstraße. Zudem wird die Tempo-30-Zone aufgehoben und durch eine Einzelbeschilderung mit 30 km/h ersetzt. In den Seitenstraßen zwischen „Alte Werft“ und Wiekstraße bleiben die Tempo-30-Zonen erhalten. Die Straßeneinmündungen der Wochenendhaussiedlung zwischen Meeresrauschen und Waldweg erhalten eine Einzelbeschilderung mit 30 km/h in Kombination mit dem Gefahrenzeichen Achtung Fußgänger.

Hintergrund dieser Maßnahmen ist, dass auf Kreisstraßen die Ausweisung von Tempo-30-Zonen nicht zulässig ist. Die Mecklenburger Landstraße ist als solche klassifiziert und bisher gab es daher von der Fachaufsicht eine Ausnahmegenehmigung für die Beschilderung als Tempo-30-Zone. Diese war aber nur befristet erteilt worden, weil sich die Bebauung auf dem Priwall und damit auch die Verkehrssituation ändern würde. Das ist inzwischen der Fall. Aufgrund dessen, und weil Travemünde ein Kurort ist, erfolgt daher nun die Einzelbeschilderung mit 30 km/h. Zudem muss die Mecklenburger Landstraße als Kreisstraße nach den Vorschriften der Straßenverkehrsverordnung (StVO) als Vorfahrtstraße ausgewiesen werden.

Da die Straßen der Wochenendhaussiedlung keine Gehwege haben, aber auch keine Parkmöglichkeiten bieten, ist dort weder die Anordnung einer Tempo-30-Zone noch eines verkehrsberuhigten Bereichs rechtlich möglich. Als einzige Alternative bleibt daher nur noch die Einzelbeschilderung mit 30 km/h in Kombination mit dem Gefahrenzeichen Achtung Fußgänger.

Letztendlich ändern sich daher nur die Vorfahrtsregelungen auf dem Priwall. Der Bereich Stadtgrün und Verkehr bittet daher die Verkehrsteilnehmenden, mit besonderer Aufmerksamkeit den Priwall aufgrund der geänderten Vorfahrtsregelung zu befahren.  +++