Veröffentlicht am 12.11.2021

Hansestadt Lübeck setzt 2G-Regel ab 15.11.21 um

Bürgermeister: Steigende Infektionszahlen erfordern konsequentes Handeln

Angesichts auch in Lübeck steigender Inzidenzzahlen ändern sich die Kontakt- und Zugangsbeschränkungen. Seit einigen Tagen liegt die Inzidenz wieder deutlich über 100 Neuinfektionen innerhalb einer Woche pro 100.000 Einwohnende.

Die Hansestadt Lübeck führt ab kommendem Montag, 15. November 2021, in vielen Bereichen der Stadtverwaltung und städtischen Gesellschaften eine Zugangsbeschränkung ein, wonach ausschließlich Personen die Einrichtungen nutzen dürfen, wenn sie einen Nachweis vorweisen können, dass sie geimpft oder genesen sind. Ein Testnachweis ermöglicht ab diesem Zeitpunkt keine Zugangsberechtigung mehr. Damit setzt die Hansestadt Lübeck die sogenannte 2G-Regel unter Anwendung des Hausrechtes um.

Für folgende Einrichtungen gilt bei Zutritt für das Publikum die Anwendung der 2G-Regel (geimpft oder genesen) durch Vorlage eines Impf-oder Genesenennachweises gemäß § 2 Satz Nr. 2 bzw. 4 SchAusnahmV in Verbindung mit einer Identitätsüberprüfung anhand eines Lichtbildausweises gemäß § 4 Abs. 3a Corona-BekämpfVO:

Stadtbibliothek inkl. Stadtteilbibliotheken, Archiv, Museen, Volkshochschule, Lübecker Schwimmbäder, Theater Lübeck und die Musik-und Kongresshalle

Ausgenommen von der 2G-Regel in diesen Einrichtungen sind:

a) Außerschulische Bildungsangebote gemäß § 12a Abs. 2 Corona-BekämpfVO wie z.B. Integrations-, Berufssprach-, Erstorientierungs-und Starterpaket-für-Flüchtlinge-Kurse, wenn der Teilnehmendenkreis im Wesentlichen unverändert bleibt und alle Teilnehmenden eine Mund-Nasen-Bedeckung nach Maßgabe § 2a Corona-BekämpfVO tragen.

b) Kinder-und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres. Hier gelten die Regelungen der Corona-BekämpfVO.

c) In Bibliotheken und Archiven die Abgabe und Abholung von vorbestellten Medien, aber nicht der Aufenthalt dort.

d) Personen, für die, belegt durch ein ärztliches Attest, keine Impfempfehlung der STIKO vorliegt. Hier ist ein Testnachweis gemäß § 2 Satz Nr. 7 SchAusnahmV vorzulegen, sofern nicht durch ärztliches Attest auf Grund einer anerkannten schwerwiegenden körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung die Durchführung einer Testung auf Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nicht möglich ist.

Der Zugang zu städtischen Bereichen, die eine hoheitliche Aufgabe wahrnehmen bzw. eine Genehmigungsbehörde darstellen, bleibt weiterhin auch ohne einen 2G-Nachweis möglich. Hierzu zählen unter anderem das Ordnungsamt / Bürgerservice, der Bereich Soziale Sicherung oder das Gesundheitsamt.

In allen Dienstgebäuden und Servicebereichen der Verwaltung der Hansestadt Lübeck besteht weiterhin die Pflicht für alle Besuchenden unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung (z.B. medizinische OP-Maske oder eine Maske des Standards FFP2, FFP3, N95, P2, KF94 oder KN95).

„Die aktuellen Infektionszahlen erfordern ein konsequentes und zügiges Handeln. Es liegen gesicherte Erkenntnisse vor, dass von Ungeimpften, aber für den Moment negativ getesteten Personen, eine höhere Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht als von geimpften Personen. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Verbreitung des Virus, als auch auf die Situation in den Krankenhäusern. Die Freiheit des Einzeln hört da auf, wo sie die Mehrheit gefährdet. Dass trotz hoher und noch steigender Inzidenzwerte bisher schwere Verläufe eher weniger und eher bei Ungeimpften anzutreffen sind, belegt die grundsätzliche Wirksamkeit von Impfungen. Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto größer wird die Chance, dass wir gemeinsam diese schwierige Lage meistern und in unser normales Leben zurückkehren können.“ begründet Bürgermeister Jan Lindenau diese ersten Maßnahmen.

Dies wird auch Auswirkungen auf die Weihnachtsstadt des Nordens haben. Bürgermeister Jan Lindenau und Wirtschafts- und Gesundheitssenator Sven Schindler haben sich mit Veranstalter:innen und der Hotellerie im Vorwege abgestimmt.

„Der Verband Frau und Kultur, der im städtischen Heiligen-Geist-Hospital den beliebten Weihnachtsmarkt durchführt, hat mir bestätigt, bereits jetzt mit 2G-Regeln zu planen“, so Sven Schindler.

„Wir unterstützen die Umsetzung der 2G-Regel für Weihnachtsmärkte in Innenräumen. Der Gesundheitsschutz geht vor.“ begrüßt Pastor Bernd Schwarze für die St.-Petri-Kirche den Vorstoß der Stadt.

Auch der Hotel- und Gaststättenverband unterstützt die Linie der Hansestadt Lübeck. Frank Denker, Vorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbandes Lübeck dazu: „Wir empfehlen unseren Mitgliedern die konsequente Umsetzung der 2G-Regeln in der Gastronomie unter Anwendung des Hausrechts.“

Weitere Maßnahmen sind in den nächsten Tagen zu erwarten.

„Wir müssen jetzt handeln. Regelungen ab dem 25.11.2021 greifen zu kurz, da der Weihnachtstourismus im vollen Gange ist. Die Weihnachtsmärkte öffnen bereits ab 22. November. Da aktuell keine gesetzlichen Regelungen zur Einschränkung des Tourismus zu erwarten sind, müssen wir rechtzeitig Maßnahmen einleiten, die die Sicherheit erhöhen.“ so Bürgermeister Jan Lindenau.

Aktuell prüft die Hansestadt Lübeck die Einführung einer Maskenpflicht auf allen zentralen Straßen und Plätzen der Innenstadt und auf den Weihnachtsmärkten auch unter freiem Himmel. Eine Abstimmung mit dem Land Schleswig-Holstein ist hier erforderlich.

Ein DIN A 3-Plakat-PDF mit den 2G-Regeln können Sie hier downloaden.+++