Veröffentlicht am 03.11.2021

„Anlieger frei“ in der Beckergrube

Änderung der Beschilderung verdeutlicht die Zufahrtsberechtigungen

Ein Bild der Fahrradabstellanlagen in der Beckergrube. (21.10.2021)

 

Die bereits angekündigten Änderungen der Beschilderung an den Zufahrten zum Verkehrsversuchsgebiet im Bereich Beckergrube werden nun vollzogen. Die Zusatzbeschilderungen, auf denen die Ausnahmen von dem Zufahrtsverbot dargestellt werden, weisen derzeit zu viele einzelne Fahrzeugarten auf. Diese Häufung ist vom Landesbetrieb Verkehr als vorgesetzte Dienststelle der örtlichen Straßenverkehrsbehörde bemängelt worden. Anstelle der Darstellung und Nennung der unterschiedlichen Fahrzeugarten wird künftig lediglich die Beschilderung „Anlieger frei“ erfolgen. +++