Veröffentlicht am 29.03.2021

BAFÖG-Anträge direkt nach Schulzusage stellen

Fristgerechte Bearbeitung nur mit entsprechendem Vorlauf gewährleistet!

 

Das Amt für Ausbildungsförderung der Hansestadt Lübeck weist vorsorglich darauf hin, dass Anträge auf BAföG-Leistungen für das neue Schuljahr 2021/2022 direkt nach Erhalt der Schulzusage gestellt werden können. Eine fristgerechte Bearbeitung ist nur mit entsprechendem Vorlauf gewährleistet. Wiederholungsanträge sollten zwei Monate vor Ablauf des alten Bewilligungszeitraumes gestellt werden. Aufgrund der derzeitigen Situation ist eine persönliche Antragstellung zwar nur eingeschränkt möglich, jedoch können die Leistungen online oder in Papierform beantragt werden. Das Amt für Ausbildungsförderung berät hierzu auch gerne telefonisch. Alle Informationen sind unter www.bafög.de erhältlich. +++