Veröffentlicht am 25.06.2019

Kürzungen haben direkte Auswirkung auf Integration in Lübeck

Land Schleswig-Holstein will Integrationsmittel für Kommunen auf 5 Millionen kürzen

Vor dem Hintergrund, dass das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt die Mittel für die Integration von Flüchtlingen in zweistelliger Millionenhöhe von 17 Millionen auf 5 Millionen Euro zu kürzen nimmt Lübecks Bürgermeister Jan Lindenau wie folgt Stellung: „Für die Integrationsarbeit wäre diese Mittelkürzung ein fataler Rückschritt in der kommunalen Integrationsarbeit. Bund und Land machen damit erneut den Fehler, der schon in den 90er Jahren gemacht wurde, als Integration zu früh eingestellt wurde. Die Folgen waren und sind bis heute hohe Folgekosten in der Sozial und Jugendhilfe. Für Lübeck hieße das konkret, dass die Betreuung von Geflüchteten reduziert werden muss und Projekte wie der Integrationsfonds in Frage gestellt wird. Aus dem Integrationsfonds sind bisher zahlreiche kleine Projekte in Stadtteilen zur dezentralen Integration und Nachbarschaftsarbeit finanziert worden. Mit dieser Entscheidung destabilisieren Bund und Land den ohnehin schon in Teilen brüchigen Zusammenhalt in der Gesellschaft und endsolidarisieren sich mit den Kommunen.“

Sozialsenator Sven Schindler fühlt sich im Stich gelassen: „Die Hansestadt Lübeck hat sich unter dem Beifall des Innenministeriums vor wenigen Monaten bereit erklärt, zusätzliche Geflüchtete im Rahmen der Seenotrettung aus dem Mittelmeer aufzunehmen sowie weiteren besonders Schutzbedürftigen Frauen und Kindern des Landesaufnahmeprogramms +500 eine neue Heimat zu geben - ein Projekt der Jamaika-Regierungskoalition, die nun die aufnahmebereiten Kommunen mit den folgenden Integrationsaufgaben im Regen stehen lassen will.“

Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) will den Regierungsentwurf des Landeshaushalts 2020 am heutigen Dienstag vorstellen. Begründet werden die Pläne der Landesregierung mit der Absenkung der Pauschale für die Länder durch den Bund. Demnach soll der Integrationsfestbetrag des Landes für 2020 und 2021 auf jeweils fünf Millionen Euro festgelegt werden. Die Pro-Kopf-Pauschale von 500 Euro je Flüchtling soll aber beibehalten werden.+++