Veröffentlicht am 17.07.2018

Jugendschutz auf der Travemünder Woche: „Kenn Dein Limit!“

Bewährtes Bündnis ist vom 20. bis 29. Juli 2018 auf der Festmeile unterwegs

Vom 20. bis zum 29. Juli 2018 findet die 129.Travemünder Woche statt. Fester Bestandteil ist neben den Segelwettbewerben auch in jedem Jahr das Feiern auf der Meile. Damit insbesondere junge Leute dabei einen klaren Kopf behalten, weisen die Kooperationspartner von Ordnungsdienst, Gewerbeaufsicht, Kinder- und Jugendschutz sowie Polizei alle Anbieter und Gäste auf die geltenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin.

Auch in diesem Jahr werden wieder Jugendschutzteams auf der Festmeile unterwegs und ansprechbar sein. Einen Einblick in das altbewährte Kooperationsprojekt gab es am heutigen Dienstag, 17. Juli 2018, im Anschluss an die Auftaktpressekonferenz zur Travemünder Woche.

Das übergeordnete Ziel ist, dass die Jugendlichen beim fröhlichen Feiern auf der Festmeile nicht zu viel Alkohol konsumieren und nachts unbeschadet nach Hause kommen. Besonders freut es die Jugendschutzbeauftragten der Hansestadt Lübeck, Annette Eickhölter und Karen Wotha, dass wieder Peers der Kampagne „Kenn dein Limit“ von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit Jugendlichen über Alkohol ins Gespräch kommen und motivierende Give-aways im Gepäck haben werden.

Wie in den Vorjahren auch ziehen wieder alle an einem Strang - weitere Partner im gemeinsamen Sicherheitskonzept sind zum Beispiel der öffentliche Personennahverkehr, die Bundesbahn und die Bundespolizei.

Das Wichtigste in Kürze:

  • In Deutschland regelt das Jugendschutzgesetz (JuSchG), ab welchem Alter bestimmte alkoholische Getränke an Jugendliche abgegeben werden dürfen beziehungsweise der Verzehr in der Öffentlichkeit gestattet werden darf:
  • Unter 14 Jahren ist Alkohol grundsätzlich tabu! Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche Bier, Wein oder Sekt trinken. Ab 18 Jahren sind alle alkoholischen Getränke erlaubt.
  • Besonders gefährlich in jedem Alter ist der Konsum von Betäubungsmitteln in Kombination mit Alkohol!
  • Jugendliche werden aufgerufen, beim Feiern auch auf die Freunde und besonders auf die Jüngeren in der Clique zu achten. Bei Problemen sind der Kinder- und Jugendschutz, der Ordnungsdienst und die Polizei als Ansprechpartner auf der Meile unterwegs!
  • Junge Erwachsene sollten Verantwortungsbewusstsein zeigen und Jugendlichen keinen Alkohol beziehungsweise alkoholische Getränke, die sie noch nicht trinken dürfen, geben!
  • Eltern wird geraten, klare Absprachen mit ihren Kindern zu treffen, bevor diese auf die Meile ziehen!
  • Gewerbetreibende in Travemünde und Standbetreiber auf der Meile werden aufgefordert, die geltenden Jugendschutzbestimmungen einzuhalten! Auch sollte das Verkaufspersonal umfassend über die Bestimmungen aufgeklärt werden!

Das Kooperationsteam freut sich auf eine unbeschwerte Travemünder Woche!+++