Veröffentlicht am 27.04.2018

Parkstraße wird ab 2. Mai 2018 zur Einbahnstraße

Ausweichen bei Gegenverkehr nicht möglich - Radverkehr von Regelung ausgenommen

Von Bewohnern der Parkstraße sind der Verkehrsplanung der Hansestadt Lübeck die dortigen Verkehrsverhältnisse vorgetragen worden. Beklagt wurden die Schwierigkeiten bei der Abwicklung des Begegnungsverkehrs im Abschnitt zwischen Roeckstraße und Adolfplatz: In der Parkstraße wird auf der Seite des Stadtparks auf der Fahrbahn geparkt. Dadurch sind insbesondere nachmittags und abends auf dem gesamten Abschnitt keine Stellen vorhanden, um im Falle von Gegenverkehr auszuweichen.

Die Verkehrsplanung hat diese Problematik mit den zu beteiligenden Dienststellen im Arbeitskreis für Verkehrsfragen erörtert. Zur Problembehebung ist die Einrichtung einer Einbahnstraße zwischen Roeckstraße und Adolfplatz vereinbart worden. Der Radverkehr wird in Gegenrichtung zugelassen. Die Beschilderungen für die Einrichtung der Einbahnstraße durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr sind für den 2. Mai 2018 vorgesehen.

Es werden für die Bewohner künftig zwar zum Teil neue Wege zu wählen sein, in der Abschätzung werden diese allerdings im Vergleich zu den entfallenden Problemen als vertretbar eingestuft.+++