Veröffentlicht am 03.04.2018

Füttern von Wildschweinen nicht zulässig

Jagdbehörde und Veterinäramt: Vorsorgemaßnahmen gegen Ausbruch der Schweinepest

Vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest weist die Jagdbehörde der Hansestadt Lübeck und der Amtstierärztliche Dienst auf folgende Erkenntnisse hin:

Der Wildschweinebestand hat in den letzten Jahrzehnten in vielen Regionen Europas erheblich zugenommen. Erkennbar ist dies auch an den Jagdstrecken. In der Hansestadt Lübeck wurden im zurückliegenden Jahr mit 598 Tieren so viele Wildschweine erlegt wie nie zuvor.

Die Afrikanische Schweinepest, die bereits in einigen osteuropäischen Ländern grassiert, bedeutet nicht nur für den Wildschweinebestand eine erhebliche Gefahr, sondern ist auch für Hausschweine besonders gefährlich. Eine Impfung gegen diese Viruskrankheit wird auf absehbare Zeit nicht möglich sein. Da der zugenommene Wildschweinebestand die Übertragung der Afrikanischen Schweinepest fördert, sind zum 14. März 2018 die Jagdzeiten für Wildschweine geändert worden.

Seit diesem Zeitpunkt ist in Schleswig-Holstein die Jagd auf Wildschweine ganzjährig erlaubt. Ausgenommen sind lediglich Elterntiere, die für die Aufzucht ihrer Jungen notwendig sind.

Der Jagdbehörde ist bekannt, dass in einigen Bereichen der Hansestadt Lübeck durch Anwohner Wildschweine gefüttert worden sind. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Füttern von Wildschweinen nicht zulässig ist und ein Zuwiderhandeln mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Gartenbesitzer werden aufgerufen, im Garten keine Speisereste zu entsorgen und Gartenabfälle unzugänglich für Wildschweine zu kompostieren.

Für Nachfragen stehen die Jagdbehörde, Herr Bold, Tel.: (0451) 122- 1516 oder Herr Hentschel, Tel.: (0451) 122- 1210 oder der amtstierärztliche Dienst, Frau Dr.Tischbirek, Tel.: (0451)122- 1213, zur Verfügung. +++