Veröffentlicht am 04.10.2017

Overbeck Pavillon wird im kommenden Jahr saniert

Umfangreiche Instandsetzung wird allein durch Spendengelder finanziert

Der 1930 als Ausstellungsraum im Gartenbereich des Behnhauses erbaute und mittlerweile denkmalgeschützte Overbeck Pavillon ist heute stark sanierungs- und modernisierungsbedürftig. Zum 100. Jubiläum der Overbeck Gesellschaft, im Oktober 2018, soll der Pavillon umfangreich instandgesetzt werden. Vertreter der Hansestadt Lübeck, der Overbeck-Gesellschaft und der Possehl-Stiftung unterzeichneten heute, 4. Oktober 2017, gemeinsam einen Vertrag zur baulichen Ertüchtigung des Pavillons und der sich anschließenden Nutzung durch die Overbeck-Gesellschaft.

Der Overbeck-Pavillon wurde Anfang der 1930-iger Jahre mit Hilfe privater Spenden errichtet und später der Hansestadt Lübeck zu Eigentum übertragen. Seit dieser Zeit nutzt die Overbeck-Gesellschaft den Pavillon für Ausstellungen. Zuletzt wurde das Rechtsverhältnis zwischen der Overbeck-Gesellschaft und der Hansestadt Lübeck mit einer Nutzungsvereinbarung aus dem Jahr 1974 geregelt. Nunmehr ist eine umfängliche Sanierung des Overbeck-Pavillons erforderlich.

Die rund 610 000 Euro teure Sanierung des Pavillons wird allein durch Spendengelder finanziert : Die Zuwendung der Possehl-Stiftung beträgt insgesamt 600 000 Euro zu Gunsten der Overbeck-Gesellschaft. Die restliche Summe wird durch private Spender bereitgestellt. Die Overbeck-Gesellschaft beabsichtigt, der Hansestadt Lübeck die Zuwendung zur Sanierung des Pavillons zur Verfügung zu stellen. Im Zuge der baulichen Ertüchtigung des Pavillons und der sich anschließenden Nutzung durch die Overbeck-Gesellschaft besteht Anlass, das Vertragsverhältnis zwischen der Hansestadt Lübeck und der Overbeck-Gesellschaft auf eine neue vertragliche Grundlage zu stellen. Die Vertragsparteien schließen daher eine neue Vereinbarung zur Nutzung des Pavillons, die für die Dauer von 20 Jahre fest abgeschlossen ist und sich danach um jeweils um ein Jahr verlängert, sofern sie nicht durch eine der Vertragsparteien gekündigt wird.

Im Rahmen der Sanierung werden die Dachabdichtung und der Außenwandputz sowie die Fenster energetisch erneuert beziehungsweise ertüchtigt. Im Innenraum werden Wand- und Deckenanstriche sowie die Aufarbeitung des Parkettbelages und Erneuerung des Linoleumbelages vorgenommen. Darüber hinaus werden Brandschutzmaßnahmen ausgeführt, die gesamte Elektro- und Sanitärinstallation sowie die Wärmeversorgungsanlage, der Blitzschutz und die komplette Beleuchtungsanlage erneuert.+++