Veröffentlicht am 11.04.2017

Geflügelpest: Weiterhin Stallpflicht in der Hansestadt Lübeck

Erneute Feststellung des Erregers in zwei Fällen - Aufhebung frühestens Anfang Mai

Aufgrund erneuter Feststellungen des H5N8-Virus durch das Friedrich-Löffler-Institut bei toten Wildvögeln am 27. und 31. März 2017, besteht weiterhin Stallpflicht in der Hansestadt Lübeck.

Die festgestellten Befunde sorgen, unabhängig von den aktuellen restriktionsgebieten dafür, dass die Allgemeinverfügung vom 9. November 2016 weiterhin Bestand hat.

Einzusehen ist diese unter http://www.bekanntmachungen.luebeck.de/index.php?type=content&action=view&id=9148

Eine eingeschränkte Aufhebung der Aufstallungspflicht (einige Bereiche werden weiterhin Risikozonen bleiben)kann frühestens ab Anfang Mai 2017 – per Allgemeinverfügung- veranlasst werden. Voraussetzung hierfür ist, dass keine weiteren Nachweise von Geflügelpestvirus in tot aufgefundenen Wildvögeln mehr zu verzeichnen sind.