Veröffentlicht am 07.02.2017

Flughafen: EU- Kommission bestätigt Haltung der Stadt

Verdacht auf angebliche Beihilfen verworfen– Bürgermeister erfreut über Entscheidung

Die Hansestadt Lübeck begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission, sich nach nunmehr elf Jahren zu den Beihilfevorwürfen gegenüber dem Flughafen Lübeck und der Hansestadt Lübeck zu äußern und dabei den Verdacht auf angebliche Beihilfen zu verwerfen.

Die Kommission hat am heutigen Mittwoch, 7. Februar 2017 in einer Pressemitteilung erklärt, dass:

•der in 2009 erfolgte Rückerwerb der Mehrheitsbeteiligung am damaligen Flughafenbetreiber Flughafen Lübeck GmbH durch die HL

• die Finanzierung der Infrastruktur des LBC

• die Flughafenentgelte am LBC

• die Vereinbarungen zwischen Flughafen Lübeck GmbH und Ryanair in 2000

sämtlich frei von staatlichen Beihilfen waren. Damit wird seitens der Kommission die Haltung der Hansestadt Lübeck bestätigt.

Bürgermeister Bernd Saxe erklärt hierzu: „Ich freue mich, dass die EU-Kommission nach nunmehr elf Jahren festgestellt hat, dass alle Vorwürfe haltlos waren und dass Stadt und FLG GmbH sich korrekt verhalten haben. Für die Stadt Lübeck ist die Langwierigkeit gleichwohl zu bedauern. Diese Verzögerung hat den Flughafen Lübeck nachhaltig beeinträchtigt, da diese Verfahren über viele Jahre Investoren und Nutzer davon abgehalten haben, sich am Flughafen Lübeck weiter zu engagieren.“

Hintergrund: Die EU-Kommission leitete 2007 das erste Prüfverfahren gegen den Airport in Blankensee ein. In ihrer Begründung führte die Kommission auf, dass der Flughafen möglicherweise unerlaubte Beihilfen in Form von vergünstigten Landegebühren für die Fluggesellschaft Ryanair gewährt habe und damit gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoße. Im weiteren Verfahren bezog die EU-Kommission die Entgeltordnung des Flughafen Lübeck von 2006 in die Prüfverfahren ein. Dagegen klagte der Flughafen 2012 vor dem Europäischen Gerichtshof. Mit Urteil vom 9.9.2014 erklärte das Europäische Gericht in erster Instanz den Eröffnungsbeschluss der Kommission hinsichtlich der Einbeziehung der Entgeltordnung 2006 für nichtig und spricht von einem „offensichtlichen Beurteilungsfehler der Europäischen Kommission“. Gegen dieses Urteil hat die Kommission das Rechtsmittel der Revision beim Europäischen Gerichtshof eingelegt; diese wurde mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 21.12.2016 zurückgewiesen.+++