Veröffentlicht am 03.05.2016

Freitag sind längere Wartezeiten in Zulassungsstelle möglich

Wegen Himmelfahrt eventuell zeitliche Verzögerungen – allgemeine Hinweise zur Beachtung

Aufgrund des bevorstehenden Feiertages Christi Himmelfahrt am kommenden Donnerstag, 5.Mai 2016, könnte es zu längeren Wartezeiten am darauffolgenden Freitag, 6. Mai, in der Kfz-Zulassungsstelle, Meesenring 7, kommen.

Da die Mitarbeiter vornehmlich den Service vor Ort sicherstellen, kann der Telefondienst nur bedingt wahrgenommen werden. Auch kann es vorkommen, dass die Vergabe von Wartenummern deutlich vor Ende der Servicezeit (12Uhr) eingestellt werden muss. Die bereits vereinbarten Termine bleiben gültig und werden vorrangig bearbeitet.

Um die Wartezeiten möglichst kurz zu halten und um zu einem reibungslosen Ablauf beizutragen, sollten generell nachstehende Hinweise beachtet werden:

Die KFZ-Zulassungsstelle stellt mit der online-Terminvergabe einen besonderen Service zur Verfügung. Mit der Vergabe eines Termins kann sichergestellt werden, dass eine Vorsprache in der KFZ-Zulassungsstelle ohne nennenswerte Wartezeit möglich ist. Hierzu wurde auf der Homepage der Hansestadt Lübeck unter www.luebeck.de, Schnellsuche: Führerschein, Suchergebnis: Führerschein++++Terminvergabe++++ ein Link bereit gestellt, der direkt zur Online-Terminvergabe führt (Terminvergabe online). Unter diesem Link können die Kunden die vorgegebenen Dienstleistungen auswählen, wie etwa: Kurzzeitkennzeichen, Neuzulassung oder Umschreibung. Anschließend ist aus dem Kalender die Auswahl eines Wunschtermins (Datum/Uhrzeit) möglich. Nach erfolgreichem Eintrag im Kalender erhalten die Kunden einen Aktivierungslink per Email. Durch die Aktivierung erhalten die Kunden eine Bestätigungs-Email zusammen mit der Aufrufnummer. Bei Vorsprache in der KFZ-Zulassungsstelle erscheint die Wartenummer, die per Email mitgeteilt wurde, im Display des Aufrufsystems. Es können dennoch kurze Wartezeiten entstehen, wenn etwa unvorhersehbare Schwierigkeiten in der Abarbeitung oder eines vorherigen Termins auftreten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nur die Informationen auf der stadteigenen Homepage www.luebeck.de verbindlich sind. Informationen auf Homepages anderer Anbieter dokumentieren nicht immer die regulären Informationen.

Für den Fall, dass ein Fahrzeugbrief von einem Autohaus oder einer Bank an die Zulassungsstelle geschickt wurde, wird gebeten, den Eingang des Dokuments vor Termin per Email unter: KFZ-Zulassungsbehoerde@luebeck.de abzufragen. Diese Mailadresse kann auch bei sonstigen Anfragen genutzt werden.

Bei Anmeldung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeuges oder im Falle eines Umzugs nach Lübeck, ist unbedingt ein Sepa-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erforderlich. Andernfalls kann eine Zulassung nicht vorgenommen werden. Der Vordruck kann unter: http://www.luebeck.de/lvw_docs/forms/3/3_327_32/SEPA_Zoll.pdf heruntergeladen werden. Das Sepa-Lastschriftmandat ist ausgefüllt zur Zulassungsstelle mitzubringen. +++