Veröffentlicht am 15.12.2015

Nachträglicher Erwerb des Mittleren Schulabschlusses

Anträge können bis zum 29.1. 2016 eingereicht werden – Infoveranstaltung am 12.1.2016

Alle Jugendlichen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und nicht Vollzeitschüler einer allgemeinbildenden Schule sind, haben im kommenden Jahr die Möglichkeit, mittels einer Prüfung, den Mittleren Schulabschluss zu erwerben. Die schriftlichen Prüfungen finden im Mai, die mündlichen im Juni 2016 vor einem, vom Bildungsministerium bestellten Ausschuss, statt.

Um an der Prüfung teilnehmen zu können, muss vorab ein schriftlicher Antrag im Schulamt in der Hansestadt Lübeck, Kronsforder Allee 2/6, 23539 Lübeck, Telefon: (0451) 122-4093, gestellt werden. Die Anträge, die im Schulamt erhältlich sind, sowie beglaubigte Kopien der Geburtsurkunde, des letzen Schulzeugnisses und einem schulisch-beruflichen Lebenslauf können noch bis zum 29. Januar2016 eingereicht werden. Verspätete oder unvollständige Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.

Um die angehenden Prüflinge vorab eingehend über den Verlauf der Prüfung aufzuklären findet am Dienstag, 12. Januar 2016 um 18 Uhr, in den Räumen der Volkshochschule Lübeck, Hüxstr. 118-120, 23552 Lübeck, eine Informationsveranstaltung statt. Bei weiteren Fragen zum Verlauf der Prüfung oder zu Prüfungsinhalten können Interessierte sich auch telefonisch an die Prüfungsvorsitzende, Nicole Völschow, Telefon: (0451) 122 8163, wenden. Die telefonischen Sprechzeiten sind jeweils dienstags und donnerstags, von 8 bis 13 Uhr. +++