Veröffentlicht am 29.04.2015

Bundespolizeiakademie und Berufsfeuerwehr kooperieren

Kooperationsvertrag zur Zusammenarbeit in der Aus- und Fortbildung im Rettungsdienst

In Lübeck wird in der Aus- und Fortbildung im Rettungsdienst die Zusammenarbeit groß geschrieben. Dies zeigt der Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen der Fachgruppe Einsatzmedizin, Arbeits- und Gesundheitsschutz zgl. staatlich anerkannte Notfallsanitäterschule der Bundespolizeiakademie und der staatlich anerkannten Notfallsanitäterschule der Berufsfeuerwehr Lübeck. Beide Bildungseinrichtungen arbeiten seit Jahren auf der Fachebene erfolgreich zusammen. Heute sind in den Räumen der Bundespolizeiakademie an der Ratzeburger Landstraße die Verträge zur Kooperation in Anwesenheit von Innensenator Bernd Möller und dem Leiter der Bundespolizeiakademie Herrn Präsident Bernd Brämer ausgetauscht worden.

Durch die vertragliche Grundlage der Zusammenarbeit unterstützen sich die Schulen insbesondere durch die gemeinsame Erarbeitung von Ausbildungsunterlagen und durch die gegenseitige Hospitation in den Lehrgängen. So konnten mehrere Beamte der Bundespolizei an standardisierten Versorgungslehrgängen des Lübecker Rettungsdienstes teilnehmen. Zukünftige Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind die Abstimmung der Lehraussagen für ein einheitliches Vorgehen.

Durch den Austausch von Fachprüfern findet eine weitere gegenseitige Unterstützung statt. Die Feuerwehr profitiert durch das Aufzeigen z.B. von speziellen Rettungsmöglichkeiten aus den Sonderfahrzeugen der Polizei und durch die Teilnahme von Feuerwehrbeamten an speziellen Ausbildungen der Bundespolizeiakademie. Die enge Kooperation hilft bei der fachlichen Abstimmung in der Vorbereitung von Großeinsätzen und optimiert die Arbeiten an der Schnittstelle zwischen Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.

Die Kooperation hat Großes vor: Für die Zukunft sind viele gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen geplant, insbesondere für unterschiedliche technische Maßnahmen wie z.B. Höhenrettung, Tauch- und Wasserrettungswesen. Auch bei Maßnahmen wie Einsätzen mit Gefahrgütern wird eine Abstimmung zwischen den handelnden Akteuren als sehr nützlich angesehen. Darüber hinaus können auch Schadenslagen mit einem Massenanfall von Verletzten (sog. MANV-Lagen) mit den Partnern der Bundespolizei besprochen werden. Beide Schulen blicken erwartungsvoll in eine spannende Zukunft. +++