Veröffentlicht am 26.03.2015

Neugestaltung des Brolingplatzes beginnt kommende Woche

Bausenator Boden startet Bauarbeiten mit offiziellem Spatenstich am 31. März 2015

Mit dem offiziellen ersten Spatenstich wird Bausenator Peter Boden am Dienstag,
31. März 2015, um 14 Uhr das Startsignal für die Umbauarbeiten zur Neugestaltung des Brolingplatzes geben. Dies teilt der Bereich Stadtgrün und Verkehr der Hansestadt Lübeck mit. Gäste sind herzlich willkommen!

Der Brolingplatz ist ein Quartiersplatz im Lübecker Stadtteil St. Lorenz Nord auf dem zweimal wöchentlich Wochenmarkt abgehalten wird. Die Umgestaltung umfasst neben der Platzfläche auch die den Platz umgebenden Verkehrsflächen der Brolingstraße Ost und West. Während der Bauzeit erfolgt die Verlegung des Wochenmarktes auf einen Teil der Parkplatzfläche des „Hagebaumarktes“ an der Lohmühle außerhalb des Baufeldes.

Die Platzfläche liegt zurzeit aufgrund eines nunmehr abgängigen ehemaligen Löschwassertankes überhöht über den Fahrbahnebenen. Die Kuppel dieses nicht mehr nutzbaren Löschwassertankes soll abgebrochen und der Platz dann auf das Straßenniveau abgesenkt werden. Im Rahmen der Umgestaltungsarbeiten sollen ebenfalls die technischen Infrastruktureinrichtungen für den Marktbetrieb erneuert werden.

Parallel zu den Arbeiten erfolgen Tiefbau- und Kabelverlegearbeiten der Netz Lübeck GmbH. Hierbei wird ein vorhandenes Mittelspannungskabel aus der Platzfläche in die Brolingstraße West umgelegt. Im Anschluss daran wird eine neue Trafostation im Norden der Platzfläche errichtet und die notwendigen Leitungen dorthin verlegt. In den Randbereichen des neu gestalteten Platzes werden Sitzgelegenheiten und eine Kletterskulptur, die in einem Bürgerbeteiligungsverfahren - ebenfalls unter der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen- entwickelt wurde, errichtet.

Die Arbeiten werden bis zum 20. November 2015 abgeschlossen werden, sofern keine wesentlichen witterungsbedingten Ausfallzeiten zu Behinderungen führen.

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr ist bemüht, den Umfang der daraus resultierenden Verkehrsbehinderungen und andere Beeinträchtigungen, z.B. bei temporären Einschränkungen in der Erreichbarkeit von Anliegergrundstücken mit dem Fahrzeug so gering wie möglich zu halten und bittet die Verkehrsteilnehmer und anderen Betroffenen gleichzeitig um Verständnis für die zwangsläufig mit der Baumaßnahme verbundenen unvermeidbaren Auswirkungen.+++